Notendurchschnitt bei Verkürzung der Ausbildung?

1 Antwort


"Der Ausbildungsbetrieb und die jeweilige Berufsschule bescheinigt dem Auszubildenden mindestens gute Leistungen. Die durchschnittlichen schulischen Leistungen in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern müssen besser als 2,49 sein."

https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Azubis/pruefungen/VZ_AP/670872

David2207 
Fragesteller
 28.06.2017, 21:07

Genau das habe ich auch gelesen, dort steht aber nicht, ob ich die Noten des 1. Schuljahres mit einberechnen muss. 

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T1011  28.06.2017, 21:11
@David2207

Eig. sollte es so ein, dass du die Noten vom 1 Schuljahres mit ins 2 Jahr überträgst und das dann einfach normal weitergeführt wird.

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