Notausstieg/Rettungsweg im Dach bei ausgebautem Dach?
Hallo, hätte folgende Frage zu einem Notausstieg/Rettungsweg in der Dachschräge.
Bei unserem Einfamilienhaus ist das Satteldach (2.OG) vollständig ausgebaut, über eine Balkontür gelangt man auf einen Balkon, ein zusätzliches, öffnenbares Fenster ist in der Giebelwand vorhanden. Im Bad befindet sich ein Schwingfenster mit Notausstieg, welches derzeit zur Begehung des Dachs durch Handwerker genutzt wird.
Das Dachfenster ist von der Straße erreichbar, der Balkon vom Garten hinter dem Haus, das Seitenfenster ist vom Nachbargrundstück aus erreichbar.
Wir wollen jetzt dieses Dachfenster durch ein neues ersetzen.
Frage: Muss das neue Fenster den Anforderungen einer Notausstiegsöffnung als Rettungsweg erfüllen ? Wir hätten ja bereits 2 Rettungswege (Tür zum Balkon, Seitenfenster).
Viele Grüße
2 Antworten
Auf welcher Grundlage ist bei eurem Einfamilienhaus (privat?) ein zweiter Rettungsweg vorgeschrieben?
Bei uns benötigt jeder Raum, der zu Wohnzwecken genutzt wird, zwei Fluchtwege.
Da es ja Ländersache ist, frage einfach Deinen Bürgermeister, was denn so bei Euch zwingend nötig ist. Der kennt doch die Damen und Herren aus dem Bauamt.
Zitat:
In Ein- oder Zweifamilienhäusern, aber auch in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel Fenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant.
„Viele Bewohner wissen gar nicht, dass ihr Balkon der Rettung dient. Auch die großen Glastüren mit Gittern davor sind unter Umständen ein zweiter Rettungsweg“, sagt Feuerwehrsprecher Hachemer. Die Fenster müssten entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung eine gewisse Mindestmass haben.