Nintendo Switch in der Schule abgenommen. Was machen?
Zuerst, Zitat aus der Schulordnung meiner Schule:
- Elektronische Medien (Aktualisierung 14.06.2016)
- Grundsätzlich dürfen elektronische Medien wie Mobiltelefone, Tablets, sog. Smartwatches, Computerspiele, Musikabspielgeräte, Kameras auf dem gesamten Schulgelände nur ausgeschaltet in der Tasche mitgeführt werden. Kopf-/Ohrhörer werden so aufbewahrt, dass sie nicht sichtbar sind.
- Elektronische Geräte können vor 7:45 Uhr sowie in der jeweiligen Jahrgangs-Mittagspause lautlos in der Sitzmulde im Foyer benutzt werden (detaillierte Informationen zu elektronischen Medien: siehe Anhang „Elektronische Medien“).
- Musik muss mit Kopfhörern gehört werden, sodass kein anderer belästigt wird.
- Das Verbot, private Fotos, Video- oder Tonaufnahmen anzufertigen, gilt weiter.
- Aus didaktischen Gründen ist das Benutzen während des Unterrichts möglich, wenn es eine Lehrkraft erlaubt.
- Bei Verstoß gegen die geltende Regelung wird das betreffende Gerät eingezogen und im Sekretariat deponiert. Es muss von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden, die über den Vorfall schriftlich informiert werden. Im Wiederholungsfall erfolgen weitere Maßnahmen.
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Mir wurde um ca 7:30 die Nintendo Switch als ich in der Sitzmulde saß und spielte in einer Hessischen Schule ohne Vorwarnung abgenommen.
In der Schulordnung wird eine Nintendo Switch als Computerspiel/Tablet definiert, was heißen wurde das ich nichts falsch gemacht habe, und das abnehmen theoretisch Diebstahl ist.
Das habe ich dem Lehrer gesagt, der es mir abgenommen hat, er sagte dass der Schulleiter spezifisch die Nintendo Switch verboten hat, was aber nirgendswo in der Schulordnung steht, und die Schulordnung ist das einzige Dokument/Vertrag was ich von der Schule unterschrieben habe.
Es gibt auch keine anderen Dokumente wo das steht, und es steht nirgendswo in der Schulordnung dass die Lehrer Geräte ohne Grund abnehmen können.
Es gäbe auch das Argument "das ist mein Grundstück, ich darf dir abnehmen was ich will" aber es gibt nirgendswo vor den Eingängen oder in der Nähe von ihnen ein Schild oder so was wo steht "indem sie auf dieses Grundstück gehen akzeptieren sie blablabla"
Meine Eltern wollen es nicht abholen, da ich es mit meinem Geld gekauft habe, und ihnen das egal ist.
EDIT: Danke für die Antworten, ich werde morgen mal dem Sekreteriat den Ausschnitt der Schulordnung und die Beweise zeigen *^____^*
Edit 2: Ich möchte meine Eltern nicht faul und dumm aussehen lassen, meine Eltern sind sehr gute Eltern, sie wollen dass ich selber herausfinde wie man das Teil zurückkriegt, damit ich für die Zukunft etwas mehr über das Gesetz etc. Weiß.
7 Antworten
Einzige Möglichkeit ist eine Beschwerde bei der Schulleitung. Erklär der Schulleitung die Situation und bitte um die Herausgabe der Nintendo Switch. Sollte der Direktor das verweigern, kannst du mit einer Anzeige wegen Diebstahl drohen.
Das können sie, aber Eltern müssen auch arbeiten. Daher darf die Schule es trotzdem nicht Ewig einbehalten.
(2) Gegenstände, die nach § 82 Abs. 1 Satz 2 des Schulgesetzes weggenommen wurden, sind in der Regel am Ende des Unterrichtstags zurückzugeben. Die Rückgabe kann bei Minderjährigen auch über die Eltern erfolgen.
Das heißt, dass die Schule auch die Herausgabe auf die Eltern beschränken kann. Dann darf sie es solange behalten, bis die Eltern es abholen.
Allerdings gibt es hier wieder das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Und da könnte man es noch verstehen wenn es folgende Punkte erfüllen würde.
Kann ich die Eltern des Schülers zur Abholung des störenden Gegenstands einbestellen?
Bei gefährlichen oder illegalen Gegenständen wie Messern ist diese Maßnahme auf jeden Fall angemessen.
Ansonsten liegt es, sofern es keine Vorgabe dazu in der Schulordnung gibt, in Ihrem Ermessen, ob Sie das Einbestellen der Eltern als notwendig erachten. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die Störung durch den Schüler wiederholt auftritt. Aber auch hier gehen die Meinungen auseinander.
https://www.betzold.de/blog/stoerende-gegenstaende-einbehalten/
Es ist für mich jedenfalls keine Störung gewesen, da er die Switch ja VOR SCHULBEGINN nutzte und auch keine Gefahr für andere.
Mir ging es nur darum, ob sie darauf bestehen können, dass die Eltern es abholen. Dass hier eindeutig falsch gehandelt wurde und nicht gemäß der Schulordnung steht gemäß meiner ersten Antwort außer Frage
Ich noch einmal.
Jeh mehr ich über eure Schulordnung nachdenke, um so weniger ergibt das Sinn. Vor allem dann, wenn man deine Beschreibung zum Einzug deiner Switch berücksichtigt.
Das beißt sich. (Auch wenn man das ganz pingelig auseinander hält, was Medien und was Geräte sind.)
Wenn beides das gleiche ist, dann widersprechen sich die Angaben.
Was sagt denn euer Vertrauenslehrer oder Schulsprecher dazu? Notfalls auch mal beim Schulamt nachfragen und denen das inkl. Schulordnung vortragen. :)
Selbst wenn der Schulleiter ja die Switch explizit verboten hat, es war ja weiterhin vor Schulbeginn was die Schulordnung ja für alles andere erlaubt, da würde man nicht verstehen können warum alles erlaubt ist, außer die Switch.
Außerdem müsste jeder Schüler darauf hingewiesen werden, bestenfalls schriftlich. Oder zumindest eine Versammlung mit Anwesenheitsliste geführt werden um zu kontrollieren ob jeder da war.
Wenn er jetzt einen Tag nicht da war und nichts von dem Verbot weiß, dann wurde es nie ausgesprochen.
Das Grundstück gehört der Stadt also das Argument gilt garnicht. Geh entweder ins Sekretariat und verlange so selbstbewusst wie möglich die Switch zurück zeige den Lehrern GENAU dass du gegen keine Regeln verstoßen hast. Lege dir, wenn du das so machen willst, besser vorher alles zusammen was du sagen willst. Mehr kann man da leider nicht machen.
LG Paul
Frag mahl deine eltern um eine Unterschrift das du die switch abholen kannst wenn die nach wie vor nein sagen tricks sie aus
Grundsätzlich dürfen elektronische Medien ....... Computerspiele, auf dem gesamten Schulgelände nur ausgeschaltet in der Tasche mitgeführt werden.
Du hast es ja selber hier gezeigt. Elektronische Medien ...... ausgeschaltet.
Du hältst dich dann in deiner weiteren Erklärung an Elektronische Geräte.
Also keine Medien, das ein Computerspiel beinhaltet.
Is´sicherlich schlecht in eurer Schulordnung formuliert und sollte mal verbessert werden.
"Elektronische Geräte können vor 7:45 Uhr sowie in der jeweiligen Jahrgangs-Mittagspause lautlos in der Sitzmulde im Foyer benutzt werden"
Die Switch wurde mir um 7:30 in der Sitzmulde abgenommen... Danke für die antwort
Alles was ich als ein Elektronisches Gerät ansehe, wurde hier als Medien angesehen.
Elektronische Geräte können vor 7:45 Uhr sowie in der jeweiligen Jahrgangs-Mittagspause lautlos in der Sitzmulde im Foyer benutzt werden (detaillierte Informationen zu elektronischen Medien: siehe Anhang „Elektronische Medien“).
Das sehe ich aber wirklich nicht als Verbot...total schwammig formuliert. Für mich sind beides Geräte.
Ich habe dem Fragesteller auch noch einmal neu geantwortet. da habe ich dann diese Möglichkeit auch in Betracht gezogen. Und wenn das so gemeint ist, so wie du dir das auch gerade denkst, dann ist diese Beschreibung zu den Geräten ,verwirrend und unklar beschrieben.
Du musst bedenken. Beim Punkt wo Handys und Computerspiele aufgezählt werden, werden auch unter elektronische Medien die Kopfhörer aufgezählt.
Diese sind DEFINITIV keine Medien sondern nur ein Gerät zum abspielen von Medien, also lediglich ein elektronisches Gerät.
Daher sehe ich hier auch keine Trennung mehr. ;)
Eine Schulordnung sollte auch für Schüler und nicht nur für Juristen geschrieben werden, immerhin soll kein Jurist die Schulordnung einhalten, sondern ein Schüler.
Und die lesen es eben das es vor 7:45 Uhr und in den Pausen erlaubt ist die Geräte / Medien zu nutzen.
Ich muss hierbei noch hinzufügen, dass die Schule evtl dennoch verlangen kann, dass nur die Eltern das elektronische Gerät abholen können.