Nicht mehr in der BG und kein BAföG?

2 Antworten

Wie alt bist Du denn ?

Dein Einkommen darf nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden, da kommt es natürlich auf dein alter an, wie viele Personen im Haushalt leben, was für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden muss und was Du an Brutto und Nettoeinkommen verdienen würdest.

Wenn Du noch unter 25 wärst, hättest Du auf Erwerbseinkommen einen erhöhten Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze.

Darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Deine Eltern werden dann nur noch ihren Bedarf bekommen und dein Kopfanteil der Warmmiete wird dann auch nicht mehr gezahlt.

Zumindest diesen Kopfanteil der Warmmiete und vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom wirst Du dann deinen Eltern zahlen müssen, evtl. Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung musst Du auch mit deinen Eltern klären.

Es erscheint nicht ersichtlich, warum schon jetzt kein Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft bestehen sollte: wäre der Grund Einkommen, würde sich nichts ändern; wäre der Grund Alter, würde man zunächst über Haushalts- oder Wohngemeinschaft diskutieren; bei der angegebenen Verdiensthöhe würde man sicherlich zu dem Schluss kommen, das auch hier nichts angerechnet werden würde.

Sollte jedoch eine Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft bestehen, ließe sich ein wegfallender eigener Leistungsanteil im Berechnungsbogen des Bewilligungsbescheides finden. Eine Einkommensanrechnung würde nach den typischen Regelungen mit erhöhtem Grundfreibetrag erfolgen.

Unabhängig davon sind Jobcenter mit der korrekten Berücksichtigung von Studis regelmäßig überfordert und es ist zu empfehlen bisherige Bescheid überprüfen zu lassen.