Neukunde Stadtwerke - Muss ich geschätzten Jahresverbrauch akzeptieren?
Hallo,
ich habe Gas bei den Stadtwerken neu angemeldet. Bei der Online-Anmeldung musste ich meinen geschätzten Jahresverbrauch angeben. Da ich hohe Abschlagszahlungen vermeiden wollte, habe ich absichtlich die optionalen Felder „Größe der Wohnung“ und „Anzahl der Personen“ weggelassen(große Wohnung, Single, aber sparsam). Ich wollte, dass die Abschlagszahlungen anhand meines geschätzten Jahresverbrauchs berechnet werden. Dies ist nicht erfolgt und die Stadtwerke haben die Abschläge trotzdem selber geschätzt, natürlich nach oben. Muss ich die Abschläge nun akzeptieren oder kann ich eine neue Abschlagsrechnung fordern? Ich weiß, dass ich am Ende des Jahres was zurückbekommen würde, möchte mich aber auch nicht doppelt so stark belasten, wie angenommen. Viele Grüße.
5 Antworten
Jawohl, das musst du, wenn du den Stadtwerken keine Grundlage für eine Verbrauchsschätzung gibst. Lies die AGB, die du unterschrieben hast.
Du kannst natürlich auch alte Rechnungen als Grundlage für die neue Schätzung vorlegen.
In aller Regel sind Stadtwerke kulant, wenn man mit ihnen spricht und kooperativ vorgeht, anstatt die Konfrontation zu suchen.
Bei Online-Portalen kannst Du oft selbständig zB einmal oder zweimal im Jahr Deine Abschläge selber anpassen. Dies Anpassung wird geprüft und dann freigegeben. Denke wenn man hier keinen groben Unfug sondern plausible Werte anfragt, geht das eigentlich durch und du zahlst weniger gemäß Deinem tatsächlichem Verbrauch.
Da ich hohe Abschlagszahlungen vermeiden wollte, habe ich absichtlich die optionalen Felder „Größe der Wohnung“ und „Anzahl der Personen“ weggelassen(große Wohnung, Single, aber sparsam).
... und die Stadtwerke wollen hohe Nachforderungen, auf denen sie möglicherweise sitzen bleiben, vermeiden.
Schreib denen und klär das. Hier weiß niemand, ob sie das ändern würden.
Online bestellt, also kann online angepasst werden, hilfreich ist oft der aktuelle Zählerstand so nach einigen Wochen.
Viel Glück.