neue ausbildung machen trotz einer schon abgeschlossenen ausbildung?

9 Antworten

Als Verkäufer stundenweise arbeiten und die Ausbildung trotzdem anfangen.

Der Lohn und das Lehrlingsgehalt müßten knapp für ein bescheidenes Leben ausreichen.

Eventuell kleiner ziehen, falls die Wohnung zu teuer ist.

Kannst ja als Verkäufer (welche Sparte ist ja wohl egal) arbeiten, Geld verdienen und Dich nebenher weiterbilden. So ist es üblich!

Andre25 
Fragesteller
 17.05.2011, 16:40

bekomme schlecht eine neue stelle :( alle bewerbungen jetzt liefen ins leere

 

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Sommerkatze  25.05.2011, 09:09
@Andre25

Wie erstaunlich! Wenn Du da so auftrittst, wie hier und Deine Bewerbungen in der gleichen Rechtschreibung verfasst, wird es nie etwas werden.

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Es ist schon gut, wenn Du begründen kannst, warum Du in Deinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Einfach nur "keinen Bock" reicht da als Argument nicht. Eine Umschulung kriegst Du nur genehmigt, wenn Du direkt im Anschluss an die Umschulung, einen Arbeitsplatz hast. Dann lassen die eher mit sich reden, Dir einen Bildungsgutschein zu befürworten. - Es gibt Weiterbildungsmaßnahmen/Umschulungen im Sicherheitsbereich, da bekommt man häufiger die Zusicherung auf einen Arbeitsvertrag, bei abgeschlossener und bestandener Prüfung der Umschulung. ;-)

Klar kannst Du noch ne Ausbildung machen und/oder Dich weiterbilden, wenn Du sie denn finanzieren kannst. Vom AA bekommst Du sicher nichts.

Andre25 
Fragesteller
 17.05.2011, 16:43

das sind wir beim problem :( hätte ich mal am besten die ausbildung damals abgebrochen, dann hätteich jetzt was neues machen können.

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Sommerkatze  17.05.2011, 16:54
@Andre25

Nee, dann hättest Du eine Sperrzeit bekommen und wärst heute vielleicht auch nicht weiter.

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Da in vielen Kommunen die Mittel für Umschulungen und Fortbildungen dramatisch zusammengestrichen wurden und die Ausbildung als Verkäufer die Möglichkeit einer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hinreichend wahrscheinlich machen dürfte, wirst du keinerlei Chancen auf eine geförderte Fortbildung oder Umschulung haben.

Und ja: es ist rechtens, was dein Vermittler dir erzählt, denn die Förderung ist ohnehin nur eine Kann-Leistung.