Nebenkosten / Heizung?

1 Antwort

Die Heizkostenverordnung schreibt zwingend vor, das nach Verbrauch abzurechnen ist. Hier muss der Vermieter die Heizkörper mit Messenrichtungen nachrüsten oder in den Heizkreis jeder Wohnung einen Wärmemengenzähler einbauen lassen. Zudem ist der Mietvertrag zu ergänzen, ob nach dem Verhältnis 50:50 oder 30:70 die Wohnfläche und der Verbrauch einzubeziehen ist.

Die Stromzähler interessieren dich nicht.