Namensänderung als nonbinary/transgeschlechtlice Person?

2 Antworten

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Zumindest die Änderung wichtiger Dokumente muss man bezahlen. Die Kosten der Änderung selber scheinen von Gemeinde zu Gemeinde zu variieren und es liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten, ob eine Befreiung oder Ermäßigung auf Grund von persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragsstellers in Betracht gezogen werden kann. Vornamenänderungen können demnach zwischen 50 und 300 EUR (NRW) kosten. Für jede Person.

IsaJea  16.04.2024, 12:26

Die Kosten für die Änderung der wichtigen Dokumente hast Du auf jeden Fall. Die kommen immer on Top oben drauf.

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Blindi56  16.04.2024, 12:26

Vermutlich wird es aber bis November dann Empfehlungen für die Beamten geben, die einen Rahmen festlegen. Verwaltungsgebühr wird es sicher geben.

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Es wird eine Verwaltungsgebühr werden. In welcher Höhe lassen wir uns überraschen.

Die Folgekosten für Perso und ähnlich, wäre so oder so da.

Ich denke aber das die Verwaltungsgebühr keine 2000 Euro sind wie für die Gutachten und das Gericht. Somit werden sich die Kosten im Rahmen halten.

LiLaLeya 
Fragesteller
 16.04.2024, 12:26

Klingt sich positiv. 😁

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