Name von Stiefvater ablegen ?

3 Antworten

Die Namenserteilung im Alter von 8 Jahren erfolgte in einer Erklärung beim Standesamt durch deine Mutter und deren Ehemann, also deinen Stiefvater. Diese Entscheidung ist aber nicht durch eine Erklärung wieder rückgängig zu machen. Es wäre nur durch eine behördliche Namensänderung möglich, doch dazu ist ein wichtiger Grund i. S. des Namensänderungsgesetzes die erste Voraussetzung - und daran fehlt es m. E. Ob du einen Bezug zu diesem Namen hast oder nicht, ist für die Behörde leider unbeachtlich. Maßgebend ist allein die Entscheidung deiner Mutter und deren Ehemann, die rechtmäßig erfolgte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das nannte sich Einbenennung und rückgängig machen geht nicht.

Eine meiner Freundinnen hat sogar den Namen ihres ersten Ehemannes wieder angenommen, nachdem sie vom zweiten Ehemann geschieden war. Wenn das geht, warum sollte das bei dir nicht auch gehen