Namensänderung bei Volljährigkeit

8 Antworten

Der Vater muss seine Zustimmung nicht zur Namensänderung durch Heirat der Mutter mit einem anderen Partner geben, auch dann nicht, wenn beide das Sorgerecht haben. Da ist wohl gründlich was schiefgelaufen. Sobald ein minderjähriges Kind in der Beziehung ist, nimmt es automatisch den neuen Familiennamen an. Das muss beim Standesamt angezeigt werden und man bekommt eine geänderte Abstammungsurkunde ausgestellt. Gleichzeitig wird in der Abstammungsurkunde der Mutter das gleiche vermerkt (nur für die Akten des Standesamtes). Du kannst also Deinen Nachnamen ändern lassen. Ist aber mit Kosten verbunden. Eine Absage wirst Du nicht bekommen. Und aus dem "Nähkästchen" brauchst Du auch nicht plaudern.

lady52  06.01.2010, 14:00

funki ich kann dir nur sagen,dass es bei mir eben auch so war..es war 1993 in ffm.ich konnte nix machen..meine kinder wollten nach scheidung auch meinen mädchennamen annehmen..mein ex hat es abgelehnt und da ging garnix.bei meiner freundin war es so,die hat wieder geheiratet,2005 und sie wollte,dass alle einenn namen haben,zudem vater sich nicht kümmerte...er hat abgelehnt,die kinder dürfen nicht!!!!lieben gruß

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miniwo  06.01.2010, 14:44

Du musst Deine Gesetztesauszüge schon besser durchlesen. Die Abstammungsurkunde wird in diesem Fall nicht geändert! Nur wenn der neue Ehegatte auch wirklich der Vater ist und dies vorher anerkannt hat. Man kann ja nicht hinterher XYZ draufsetzen lassen und den wahren Vater rausschneiden. Ansonsten geht die Namensänderung nur wenn der leibliche Vater zustimmt, steht auch in deinem 2. Link. Auszug: Heiratet die Mutter, bei der Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB). Voraussetzung ist aber, dass der Vater des Kindes zustimmt

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bei Minderjährigen würde es durch eine Adoption funktionieren. Dazu braucht man aber das Einverständnis des Vaters. Ich würde es mal beim Jugendamt versuchen, die haben mit solchen Problematiken wie Adoption, Sorgerrecht und Namensänderung ja häufiger zu tun.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung nur zu Unterstützung durch eine psychologische Beratung raten -- damit vereinfacht und verschnellert sich das ursprünglich unmögliche Verfahren erheblich.

Eine Namensänderung bei Erwachsenen ist nämlich leider nicht so einfach.

hallo,deine mutter hätte damals,als du noch klein warst,in jedem fall die einwilligung deines vaters gebraucht..auch ein gericht hätte dies nicht anders gesehen.jetzt ist es so,dass du nur über eine adoption deines stiefvaters den namen annehmen bzw.ablegen kannst,da eine "Namensänderung"schwerwiegende gründe(Gefahr an leib und seele)etc.gelten und du bezahlst,wenn es denn genehmigt würde eine stange geld dafür!Also lass dich adoptieren..das ist der bessere weg.Wünsch dir von herzen viel glück für deine zukunft und liebe grüsse

Eigentlich kann man ab 12 Jahren mitentscheiden, ob man auch den Namen des neuen Partners annimmt.So war es bei meinem Sohn auch.

miniwo  06.01.2010, 14:46

Ab 5 Jahre muss das Kind zustimmen (wie hirnrissig,.. ein 5-Jähriges nach Namen zu fragen) und der leibl. Vater muss bis zur Volljährigkeit zustimmen

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