Namesänderung? Namen von totem vater annehmen
Hallo ich möchte meinen nachnamen ändern. Zuzeit habe ich den namen meines stiefvaters mit dem ich mich aber noch nie so richtig verstanden habe und mit dem es schon zu handgreiflichkeiten kahm. Ich wohne nicht mehr zuhause und würde gerne den namen meinens leiblichen vaters annehmen der aber leider schon tod ist (1996). Meine mutter war nicht mit ihm verheiratet. Den geburtsnamen würde ich nur ungern wieder annehmen weil man mit ihm wortspiele machen kann. Den namen meines stiefvaters habe ich nur angenomen weil ich noch ein kind(6-7 jahre) war und meine mutter es so wollte und ich erlich gesagt auch gar nicht wirklich wuste was sie da eig von mir wollte. Über die kosten habe ich mich schon informiert 2,50 - 1022,50€. Die kosten wären nicht das problem nur würde ich gerne wissen ob es überhaupt möglich wäre und der aufwand sich lohne würde also sprich ob ich aussicht auf erfolg der namensänderung habe. Ich freue mich über jede hilfreiche antwort
2 Antworten
Hallo, also deine Mutter hat damals bei dir eine sog. Einbenennung gem. § 1618 BGB machen lassen. Diese Einbenennung ist leider unwiderruflich. Das heißt, nach dem BGB ist keine Namensänderung möglich. Aber es gibt da noch die Möglichkeit nach dem Namensänderungsgesetz. Es werden Namensänderungen im Außnahmefall mit besonderer Begründung vorgenommen, wie z.B. anstößige Namen (Notdurft...). Da musst du dich mal bei deinem Standesamt erkundigen. Es gibt da Richtlinien und es müssen gewisse Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Lass dir auf jeden Fall vorher sagen, ob ein Antrag aussicht auf Erfolg hat. Denn in der Regel kostet der Ablehnungsbescheid auch Geld.
Hoffe ich habe dir geholgen.
Gruß Agnes
Die Antwort von Agnes81 ist völlig korrekt, ich will sie nur noch etwas ergänzen. Für dich kommt also nur eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz in Frage. Um damit Erfolg zu haben, müssen objektive Gründe vorliegen, welche schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens. Dass du den Namen deines schon vor 16 Jahren verstorbenen Vaters willst, ist für eine Behörde unmaßgeblich und liefert überhaupt keinen Grund für eine Namensänderung! Du musst die Namensänderung so begründen, dass sie überhaupt notwendig ist! Mit dem Namen deines Stiefvaters, den du ungewollt trägst, willst du nicht mehr länger identifizieren. Dein Stiefvater, mit dem du überhaupt nicht verwandt ist, ist dir gegenüber handgreiflich geworden. Ist das evtl. aktenkundig (Jugendamt, Polizei)? Vielleicht kannst du auch einen psychischen Druck geltend machen. Dabei darfst du gerne auch etwas übertreiben, es lässt sich ja nicht "beweisen" und verfehlt gewöhnlich nicht seine Wirkung . . . . Erst dann, wenn mit diesen Gründen die Notwendigkeit einer Namensänderung von der Behörde befürwortet wird, kannst du den Wunsch auf den Namen deines verstorbenen Vaters äußern - und dem wird dann mit Sicherheit entsprochen!