Namesänderung? Namen von totem vater annehmen

2 Antworten

Hallo, also deine Mutter hat damals bei dir eine sog. Einbenennung gem. § 1618 BGB machen lassen. Diese Einbenennung ist leider unwiderruflich. Das heißt, nach dem BGB ist keine Namensänderung möglich. Aber es gibt da noch die Möglichkeit nach dem Namensänderungsgesetz. Es werden Namensänderungen im Außnahmefall mit besonderer Begründung vorgenommen, wie z.B. anstößige Namen (Notdurft...). Da musst du dich mal bei deinem Standesamt erkundigen. Es gibt da Richtlinien und es müssen gewisse Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Lass dir auf jeden Fall vorher sagen, ob ein Antrag aussicht auf Erfolg hat. Denn in der Regel kostet der Ablehnungsbescheid auch Geld.

Hoffe ich habe dir geholgen.

Gruß Agnes

Die Antwort von Agnes81 ist völlig korrekt, ich will sie nur noch etwas ergänzen. Für dich kommt also nur eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz in Frage. Um damit Erfolg zu haben, müssen objektive Gründe vorliegen, welche schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens. Dass du den Namen deines schon vor 16 Jahren verstorbenen Vaters willst, ist für eine Behörde unmaßgeblich und liefert überhaupt keinen Grund für eine Namensänderung! Du musst die Namensänderung so begründen, dass sie überhaupt notwendig ist! Mit dem Namen deines Stiefvaters, den du ungewollt trägst, willst du nicht mehr länger identifizieren. Dein Stiefvater, mit dem du überhaupt nicht verwandt ist, ist dir gegenüber handgreiflich geworden. Ist das evtl. aktenkundig (Jugendamt, Polizei)? Vielleicht kannst du auch einen psychischen Druck geltend machen. Dabei darfst du gerne auch etwas übertreiben, es lässt sich ja nicht "beweisen" und verfehlt gewöhnlich nicht seine Wirkung . . . . Erst dann, wenn mit diesen Gründen die Notwendigkeit einer Namensänderung von der Behörde befürwortet wird, kannst du den Wunsch auf den Namen deines verstorbenen Vaters äußern - und dem wird dann mit Sicherheit entsprochen!