Nachname ändern und den der Mutter annehmen?

2 Antworten

Leider gibt es für deine Fallkonstellation keine Rechtsgrundlage im BGB, sodass dir nur die Möglichkeit einer behördlichen Namensänderung aus wichtigem Grund bleibt. Der Antrag wird bei der Namensänderungsbehörde deiner Stadt (Rathaus) gestellt. Deine Begründung klingt schlüssig und nachvollziehbar. Erkundige dich doch mal dort, was du vorlegen musst. Leider ist diese Art der Namensänderung etwas teurer, ca. 130€, je nach Gebührenordnung der jeweiligen Stadt.

Vg

Bei dir geht es in erster Linie nicht um die Gebühr, sondern um die Begründung für eine Namensänderung. Es müssen wichtige sein i. S. des Namensänderungsgesetzes. Allerdings gehören dazu keine ausschließlich privaten Gründe wie bei dir, auch wenn sie bei dir noch so ausschlaggebend sein dürften. Selbstverständlich darfst du dich bei der Dienststelle deiner Gemeinde/Stadt, wo Namensänderungen bearbeitet werden, nach den Erfolgsaussichten für dich informieren, das kostet nichts. Übrigens: Die Gebühr für eine behördliche Änderung eines Familiennamens liegt zwischen 2,50 € und 1022 €.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung