Nachhilfe anbieten (ebay Kleinanzeigen)?
Hallo,
ich möchte gerne bei Ebay Kleinanzeigen Nachhilfe anbieten. Derzeit bin ich noch selber Schülerin. Leider wurde nach nur wenigen Stunden meine Anzeige gelöscht, da es sich hierbei anscheinend um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die ich nicht angegeben hatte.
Ebay schrieb mir folgendes:
(...) „Als gewerblicher Nutzer bist du verpflichtet, ein vollständiges Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) in deinen Anzeigen zu hinterlegen.“
Ich hatte nicht meine Adresse bei der Anzeige mit aufgegeben. Reicht es, wenn ich diese neu hinzufüge und die Anzeige als gewerblich kennzeichne? Weil ansonsten weiß ich nicht, was ich tun soll. Muss ich wirklich auf ein Amt gehen und meine Tätigkeit anmelden? Ich bin verwirrt.
LG
3 Antworten
Wenn du ein Gewerbe betreibst, musst du das auch anmelden. Und gewerbliche Anbieter von Dienstleistungen müssen gemäß § 5 TMG ihre Anschrift im Impressum angeben.
Viele Leute, die Nachhilfe anbieten, machen das ohne Anmeldung. Die stellen ihre Angebote aber auch nicht ins Netz. Seit froh, dass du nicht gleich an einen Abmahnanwalt geraten bist.
Muss ich wirklich auf ein Amt gehen und meine Tätigkeit anmelden?
Natürlich.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Warum schaust du nicht in den §5 TMG rein? Da steht doch drin, was du angeben mußt.
Muss ich wirklich auf ein Amt gehen und meine Tätigkeit anmelden?
Das ergibt sich doch aus den Angaben, die du im Impressum machen mußt.
Ich habe schon reingeschaut, bin aber aus den Anforderungen nicht schlau geworden. Oftmals steht da nur optional, Adresse fehlt aber definitiv. Wollte fragen, wie es explizit bei dem Fall Nachhilfe ist.