Nachbarn hören nicht auf mit Lärm? wie nachweisen?

10 Antworten

Du kannst ja mal versuchen, mit ihnen zu reden, ob sie aufhören können. Wenn sie mal mitten in der Nacht damit anfangen, kannst du die Polizei rufen, denn von 22 - 6 Uhr ist offiziell Nachtruhe.

Um 7:30 ist die Nachtruhe lange vorbei, wie schon mehrere geschrieben haben geht diese von 22 - 6 Uhr.

Wenn zu genau dieser Zeit Krach geschlagen wird solltet ihr auch endlich handeln und nicht nur mit leeren Drohungen um euch werfen, ist doch klar das die es dann auf die Spitze treiben.

Ebenso solltet ihr eurem Vermieter deutlich auf die Füße treten und ihm mit einer Mietminderung drohen dann wird der gute Mann mit Sicherheit aktiv, wichtig ist das ihr auch ein Lärmtagebuch führt mit genauer Zeit und Datum

Du musst das nicht beweisen können. Die Polizei klingt bei dem Nachbarn, stellt ihn zur Rede und verwarnt ihn. Wenn die dann noch 2-3 Mal kommen muss, wird ein Ordnungsgeld verhängt, denn vermeidbarer Lärm stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

https://www.mieterverein-hamburg.de/de/tipps-ratgeber/wohnungsmaengel/laerm/

  • Recht: Verstoßen Hausbewohner wiederholt gegen die Hausordnung, kann der Vermieter eingeschaltet werden, damit er die „Störer“ zur Vernunft bringt. Gravierende Lärmstörungen, die öfter vorkommen, können eine Mietminderung rechtfertigen, zumal wenn es sich um nächtliche Störungen handelt.
  • Tipp: An den Vermieter sollte man erst dann herantreten, wenn man vergeblich versucht hat, den Störer durch freundliche und sachliche Ansprache (oder ein entsprechendes Schreiben) zur Einhaltung der Hausordnung zu bewegen. Vielen Menschen ist nämlich gar nicht bewusst, dass sie andere stören, und stellen ihr Verhalten dann um.
  • Ist der Störer uneinsichtig, so sollte man unbedingt Protokoll über die Störungen führen. Daraus muss sich ersehen lassen, wann mit welcher Dauer welche Art von Störung erfolgte. Eventuell anwesende Zeugen sollte man dazu notieren. (Nebenbei: Auch Familienmitglieder, selbst wenn sie mit in der Wohnung wohnen, kommen als Zeugen infrage.) Wenn auch andere Hausbewohner betroffen sind, ermuntern Sie sie, ebenfalls Protokoll zu führen. Merke: Der Vermieter kann den Rechtsweg gegen den Störer nur dann mit Erfolg beschreiten, wenn er sich auf zuverlässige Zeugenaussagen stützen kann. Insbesondere führt eine Kündigung in aller Regel nur dann zum Räumungsurteil, wenn die Vorwürfe präzise geschildert und bewiesen werden können.
  • Recht: In welcher Weise der Vermieter gegen Störungen vorgeht, bleibt ihm überlassen. Er hat auch das Recht, dem angeblichen Störer den Namen dessen zu nennen, der sich beschwert hat. Wenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie es ausdrücklich erwähnen, sollten sich aber darüber im klaren sein, dass Vermieter keine gesteigerte Neigung haben, sich für „anonyme“ Beschwerden einzusetzen.
  • Info-Blatt: Laute Nachbarn im Haus? Dann lesen Sie unsere Ratschläge im Info-Blatt Lärm im Mietshaus – was tun?

Die Bullen werden dir nicht nachhaltig helfen können. Führe ein Lärmtagebuch in dem die die Zeiten und die Art der Beeinträchtigung dokumentiert. Wenn du Geld und ein gutes mentales Durchhaltevermögen hast, kannst du vielleicht im Rahmen eines (langjährigen) Zivilprozesses deinen Nachbarn auf Unterlassung verklagen - mit ungewissen Ausgang...
Vielleicht schneller und nachhaltiger: Der Umzug in eine für dich passendere Liegenschaft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung