Nachbarin gefilmt, wie sie mir den Strom abstellt. Darf ich den Videobeweis verwenden?
Hallo, ich bräuchte mal euren Rat. Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Seit einigen Wochen stellt mir jemand den Strom ab, sobald ich außer Haus bin. Ich habe bereits einen Aushang gemacht, aber es hat sich keiner gemeldet.
Nun habe ich verbotenerweise eine versteckte Kamera mit Bewegungsmelder aufgestellt, die den Bereich des Stromkastens filmt. Dabei habe ich meine Nachbarin (ca. 60 Jahre, alleinstehend, bereits seit langem berufsunfähig wegen Depressionen) erwischt, wie sie die Sicherungen aus dem Stromkasten dreht. Ich weiß, dass es verboten ist heimlich zu filmen, aber ich wusste mir nicht anders zu helfen.
Wie kann ich die Nachbarin am besten damit konfrontieren, ohne den Videobeweis zu erwähnen? Sie wird es sicherlich abstreiten und aggressiv reagieren, wie schon einmal, als ich sie gebeten habe, ihren Müll nicht in meinem Garten zu entsorgen. Ich möchte keinen Streit, zumal die Frau schwere psychische Probleme hat.
Danke für euren Rat!
LG Suzana
7 Antworten
Seit einigen Wochen stellt mir jemand den Strom ab
Das ist eigentlich unmöglich, da der Stromanschluss der einzelnen Parteien nicht im allgemeinen Zugriff liegen darf. Entweder die Zähler befinden sich in einem abgesperrten Technikraum, oder innerhalb der jeweiligen Einheiten.
Nun habe ich verbotenerweise eine versteckte Kamera mit Bewegungsmelder aufgestellt, die den Bereich des Stromkastens filmt.
Das ist eine Straftat. § 201 a StGB. Strafmaß Freiheitsstrafe bis zwei Jahre oder Geldstrafe. Siehe
https://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
Und ja, der Raum vor der Wohnungstür aber im Treppenhaus etc. gehört ebenfalls zum geschützten Bereich.
https://www.lawbster.de/heimliche-aufnahmen/
Wie kann ich die Nachbarin am besten damit konfrontieren, ohne den Videobeweis zu erwähnen?
Gar nicht. Es sei denn, du möchtest selbst veruteilt werden.
Ich möchte keinen Streit, zumal die Frau schwere psychische Probleme hat.
Fordere entweder den VM auf, dafür zu sorgen, dass der Stromverteiler nicht öffentlich zugänglich ist, oder ziehe schnellstmöglich um. Eine andere Option hast du da nicht.
Der Stromkasten ist leider öffentlich zugänglich. Ich werde mich an den Vermieter wenden. Vielen Dank für den Tipp.
Das mit der Kamera kann schnell zu einer Anzeige gegen dich führen. Das hätte die Hausverwaltung tun müssen. An die musst du dich auch mit anderen Problemen wenden. Bei einem Gespräch mit der Nachbarin würde ich nach dem "Warum" fragen.
Ich vermute Angst. Wie schnell werden alte Menschen entmündigt und sind dann dem Wohl und wehe anderer ausgeliefert. Dabei ginge es ja vermutlich noch eine ganze Weile so und einen Willen haben sie auch.
mit solchen Leuten "keinen Streit" haben zu wollen heisst, deren unverschämtheiten zu ertragen.
Du solltest sie damit konfrontieren indem du sagst, dass du weisst das sie es war und Sie dabei gesehen wurde. dafür gibt es Beweise/Zeugen. Wenn damit jetzt Ruhe ist, wirst du nichts weiter unternehmen. Kommt das nochmal vor, wirst du dich an den Vermieter wenden und Rechtsmittel prüfen und alle Vorkommnisse zur Anzeige bringen.
Eben. Deshalb sollte man das Gespräch suchen, kräftig drohen und dem Gegenüber zeigen das man ggf weitergeht. Meist hört es dann auf, weil diejenigen sich dann ein anderes "OPfer" suchen
Wende dich an den Vermieter und an ein guten Anwalt.
Ja schon aber wenn es einer ist der dir nichts macht ist der Anwalt die Letzte Lösung:
Also wenn du willst das sie wahrscheinlich aufhört, würde ich sie darauf nochmals ansprechen und wenn das nicht hilft die Plolizei einzuschalten. Ich zitiere folgenden Text:
Weniger streng ist der Gesetzgeber demgegenüber bei visuellem Material wie Fotos oder Videos. „Heimlich aufgenommene Fotos oder Videos sind vor Gericht in Grenzen zugelassen und als Beweise verwertbar“, sagt Rechtsanwalt Jörn Linnertz.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass es sinn- und fruchtlos ist, sich bei zivilrechtlichen Streitigkeiten mit anerkannt psychisch Kranken anzulegen, denn selbst Klagen etc. sind hier nutzlos, solange der/die Betreffende nicht entmündigt wird. Die Klagen werden in aller Regel aufgrund Schuldunfähigleit oder Schuldminderung des Beklagten alle eingestellt; zu einer Verhandlung kommt es erst gar nicht.