Nachbar parkt am Strasenrand 2 parkplätze zu, was tun?

9 Antworten

Kommt mir bekannt vor, so einen Nachbarn hatte ich auch mal. Einfach ein A...loch, der andere gerne nervt.

Wenn du ihn auch nerven willst: Was ist denn in der Garage? Steht die leer oder ist sie der übliche Lagerraum für alles, was nicht mehr in den Keller passt? Das wäre nämlich, zumindest in vielen Bundesländern, verboten.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/garagen-nutzung/

Garagen (auch Stellplätze) haben eine Zweckbestimmung, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf tatsächlich nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen. Eine Nutzung der Garage als Büro oder Abstellkammer ist nicht erlaubt.
Neben der Anzahl von Kraftfahrzeugen bezogen auf die Stellplätze einer Garage (Einzelgarage eins, Doppelgarage zwei etc.) dürfen Dinge gelagert werden, die zum Auto gehören

Wenn ihr ein paar Leute zusammen bekommt, die bezeugen können, dass er absichtlich so handelt, dann würde ich das beim ordnungsamt mal zur Sprache bringen.

Tatssächlich ist es so, dass niemand gezwungen werden kann, seinen eigenenen Stellplatz zu verwenden. Allerdings gibt es da immernoch Pragraph 1 der STVo, der besagt, dass sich der verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass andere nicht über das nötige Maß hinaus behindert, gefährdet oder belästigt werden.

ein Verstoß liegt hier also irgendwo doch vor.

Ihr solltet mal mit der Stadtverwaltung reden, ob eine Einteilung von eindeutigen Parkplätzen möglich wäre. Ist dies erfolgt, dann hätte man wenigstens eine Handhabe im sinne davon, dass er nur noch einen Platz belegen kann.

Anderenfalls bliebe noch ziviler Ungehorsam. kleine Anhänger, Motorräder, Möbel Mülleimer etc. so vor bzw. hinter dem Fahrzeug zu postiren, dass er nur noch mit Mühe aus und vor allem einparken kann. Wenn ihr ein Fahrzeug habt, das mal eine Weile stehen bleiben kann, selbst so parken, sobald der nette mensch mal weg ist...

es gibt also schon ein paar Möglichkeiten.

lg, Anna

Er parkt aber immer am Straßenrand,

keiner kann gezwungen werden seine Garage/Stellplatz zu nutzen. Am Straßenrand ist legitim, gut wäre wenn es dort Markierungen gibt, das kann er beim Ordnungsamt beanstanden wenn der Nachbar außerhalb parkt.

Wenn er Zwei Parkplätze belegt und es öffentlicher Raum ist, kannst du das Ordnungsamt anrufen.

Guten Morgen VIH1994,

auch wenn es Euch ärgert, dass der Nachbar viele Parkgelegenheiten hat und diese nicht nutzt, kann er am Straßenrand parken wie er möchte, wenn dies dort erlaubt ist.

Das Ihr meint, Ihr könnt Euch dann einfach auf seine freien Parkplätze stellen oder vor seine Garagenausfahrt ist wohl auch alles andere als korrekt. Euch kann er dann abschleppen lassen. Vielleicht stellt er sich genau aus diesem Abgrund so hin, damit niemand "vor ihm" parkt.

Ihr werdet auch in nicht Tag und Nacht beobachten können, wann er sein Auto wo abstellt. Bei den vielen Parkplätzen wird er doch sicherlich nicht bei Regen, Schnee usw. dass Auto draussen stehen lassen und nicht in der Garage.

Er zahlt für seine Parkplätze oder sie sind sein Eigentum.

Wenn's jetzt auch noch Vorschriften geben soll, dass ein Mensch ,der eine Garage hat oder eigenen Stellplatz, keinen mehr am Straßenrand benutzen darf, dann wäre das ja wohl nicht mehr normal.

Auch wenn er am Straßenrand zu weit im zweiten Parkplatz parkt, dann kannst du das dem Ordnungsamt zwar mitteilen, aber ob diese hier auch handel, ist die andere Sache.

Diese müssten dies schon des öfteren selber "sehen", dass diese einschreiten.

Fragt ihn doch, ob Ihr einen seiner Parkplätze anmieten könnt.

Liebe Grüße