Nach Wudu umziehen?

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As salamu alaykum,

Zu den Dingen, welche die Gebetswaschung ungültig machen, gehört nicht die Kleidung zu wechseln, wenn die Person sich (noch immer) im reinen Zustand befindet und nichts gemacht wurde, was die Gebetswaschung ungültig macht. Mann und Frau sind diesbezüglich gleichgestellt. Und Allah weiß es am besten.

Die Dinge, welche die Gebetswaschung ungültig machen sind:

1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.

2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.

3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.

4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“

Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“

5. Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“

Überliefert von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Allah ist der beste Helfer – 3:150

Xhoanaa 
Fragesteller
 17.05.2023, 11:26

Danke!! Möge Allah dich belohnen

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NafriausNador  17.05.2023, 11:34

Derjenige der seine Socken auszieht und sie dann im unreinen Zustand wieder anzieht, nicht erlaubt über sie zu streichen. Vielmehr muss er die Füße bei der Gebetswaschung waschen. Und dass man sie für wenige Sekunden ausgezogen hat, verändert nichts am Urteil, da es auf diese Person zutrifft, dass sie die Socken im unreinen Zustand angezogen hat. Somit ist es ihr nicht erlaubt über sie zu streichen.

Al-Bukhary (206) und Muslim (274) überlieferten, dass Al-Mughirah Ibn Schu'bah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Ich war mit dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- auf Reisen, woraufhin ich herabgestiegen bin, um ihm die Ledersocken auszuziehen. Er sagte aber: „Lass sie, denn ich habe sie im reinen Zustand angezogen.“ Und dann strich er über sie.“

Im Wortlaut bei Abu Dawud (151) steht: „Lass sie, denn ich habe die Füße im reinen Zustand mit den Ledersocken angezogen.“

An-Nawawi sagte:

„Darin ist ein Beweis dafür, dass das Streichen über Ledersocken nur erlaubt ist, wenn man sich in einem vollkommen reinen Zustand befindet.“

Imam Malik -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Derjenige streicht darf über Ledersocken streichen, wenn seine Füße durch die Reinheit der Gebetswaschung rein sind. Was denjenigen angeht, der sie anzieht, wenn sie nicht durch dich Reinheit der Gebetswaschung rein sind, so darf dieser nicht über die Ledersocken streichen.“

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As-salamu alaykum.

Ja, natürlich, denn dies bricht nicht dein Wud‘hu (Gebetswaschung)

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Alles Lob gebührt Allah..

Zu den Dingen, welche die Gebetswaschung ungültig machen, gehört nicht die Kleidung zu wechseln, wenn die Person sich (noch immer) im reinen Zustand befindet und nichts gemacht wurde, was die Gebetswaschung ungültig macht. Mann und Frau sind diesbezüglich gleichgestellt. Und Allah weiß es am besten.

Die Dinge, welche die Gebetswaschung ungültig machen sind:

1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.

2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.

3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.

4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“

Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“

5. Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“

Überliefert von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.

Siehe im Buch „Asch-Scharh Al-Mumti'“ von Ibn 'Uthaimin, Kapitel 1, S. 219-250.

Und die Fatawa des Ständigen Komitees, Kapitel 5, S. 264.

Quelle: https://islamqa.info/ge/answers/14321/die-dinge-welche-die-gebetswaschung-ungultig-machen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

Assalamu alaikum

Es spricht nichts dagegen (:

7veren⁷

Ja klar darfst du das.