Nach 1 Jahr noch bei der Fahrschule anmelden?

2 Antworten

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Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. 

In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein. 

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden

 Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden. 

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden. 

Meist auch erneut die Grundgebühr was die Fahrschule  verlangt .

Nach der Anmeldung bei der Führerscheinstelle 1 Jahr Zeit die theor. zu bestehen, dann 1 Jahr die prakt. Prüfung zu bestehen.
Meist dann auch die Grundgebühr neu zu bezahlen, das liegt an der Fahrschule.

Mit Gruß