Mutter will mich rauswerfen was tun?

8 Antworten

Die Unterhaltsplicht der Eltern endet nicht, wenn das Kind erwachsen wird. Sondern das Kind hat das Recht, Unterhalt für eine angemessene Erstausbildung zu erhalten. Wenn das Kind z.B. bis es 20 ist auf eine Schule geht und danach eine Berufsausbildung macht / oder ein Studium und sagen wir, damit bis 25 Jahre fertig ist, dann müssen die Eltern das Kind bis zum 25. Lebensjahr finanziell unterstützen. Wenn das Kind auszieht, hat es Anspruch auf einen angemessenen Zuschuss, um die Miete und den sonstigen Lebensunterhalt zu bestreiten. Erst wenn das Kind sich selber finanziell versorgen kann, nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung, entfällt die elterliche Unterhaltspflicht.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1610.html

http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

Deshalb irrt deine Mutter.

Klausi981 
Fragesteller
 02.06.2017, 18:06

Hallo,

Erstmal danke für deine Hilfreiche Antwort.

Wie ist es denn, wenn ich derzeit ganz normal arbeiten gehe, aber mich für Ausbildungen beworben hab ggfs auch Schriftliche Einladungen bekomme zum Gespräch, gilt das dann auch?

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Hugito  02.06.2017, 18:13
@Klausi981

Ja. Dann gilt das auch. Sofern du ein eigenes Einkommen hast, kann deine Mutter aber verlangen, dass du deine Ausgaben selber bezahlst, bzw. einen Beitrag zur Bezahlung der Wohnung, etc. leistest.  

Denn du willst ja eine Berufsausbildung machen. Und spätestens bei Beginn der Ausbildung bist du wieder auf Unterstützung, v.a. auf eine Wohnung, angewiesen.

(Für mich ist das ein bisschen seltsam, dass sie deinen Auszug will. Gibt es Streit mit ihr? Oder bist du wenig kooperativ oder rücksichtsvoll ihr gegenüber?)

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beangato  02.06.2017, 18:36

@Hugito

Rauswerfen darf sie ihn trotzdem.

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Türlich kann sie dich ab 18 vor die tür setzen.

Du hast natürlich weiterhin nen unterhalts anspruch. Aber keinen anspruch bei ihr wohnen zu müssen.

Die kann dir das kindergeld und den unterhalt auch einfach überweisen. Sofern du dich in deiner ausbildung befindest oder du noch schüler/student bist.

Und falls sie das nicht tut musst du es entsprechend einklagen.

Hugito  02.06.2017, 18:07

Nein. Nicht Klausi muss zunächst klagen, sondern die Mutter. Wenn Klausi nicht auszieht, müsste die Mutter das "eigene Fleisch und Blut" vor Gericht zerren und auf Räumung der Wohnung klagen. Diesen Prozess wird die Mutter voraussichtlich verlieren, so lange sie noch unterhaltsverpflichtet ist. Außer sie könnte eine angemessene Wohnung, die sie selber bezahlt, finden. Außerdem wird jeder anständige Richter die Nase rümpfen, wenn eine Mutter ihr eigenes Kind mit staatlicher Hilfe aus der Wohnung werfen will.

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beangato  02.06.2017, 18:25
@Hugito

@Hugito

Was muss die Mutter?

Sie kann ihn einfach vor die Tür setzen und fertig ist der Lack.

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turnmami  03.06.2017, 16:34
@Hugito

Man muss NICHT klagen, wenn man das Kind rauswirft. Das Kind muss um Unterhalt klagen. Ansonsten: Sachen vor die Tür, neues Schloss und Kind ist raus. Eltern müssen sich nicht alles bieten lassen

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Das darf sie wenn du erkennbar keine Ausbildung anstrebst. Man kann sich nicht bis 25 auf die faule haut legen und sich auf das Gesetz berufen.

Da du Volljährig bist, kann deine Mutter dich vor die Tür setzen wann sie möchte. Du bist Erwachsen und bist somit in der Lage dir eine eigene Wohnung zu besorgen. 

Lass es nicht drauf ankommen und rede mit ihr und ordne dich unter sonst bist du derjenige, der verliert.

Naja ab 18 dürfte sie dich theoretisch rausschmeißen