Mutter will mich rauswerfen was tun?
Moin,
Meine Mutter droht mir mich rauszuwerfen, und ich habe ihr gesagt dass sie das nicht darf da sie bis ich eine Ausbildung abgeschlossen habe oder das 25. Lebensjahr erreicht habe Unterhaltspflichtig ist. Aber sie meinte immer das sie mich von Ihrem Geld ernährt, und sie kein Geld bekommt für mich, daher ist sie der Meinung das sie das darf, ohne irgendwas zu befürchten.
Stimmt das oder ist das laut Gesetz verboten? Ganz egal ob sies bezahlen kann oder nicht?
(bin 19)
8 Antworten
Die Unterhaltsplicht der Eltern endet nicht, wenn das Kind erwachsen wird. Sondern das Kind hat das Recht, Unterhalt für eine angemessene Erstausbildung zu erhalten. Wenn das Kind z.B. bis es 20 ist auf eine Schule geht und danach eine Berufsausbildung macht / oder ein Studium und sagen wir, damit bis 25 Jahre fertig ist, dann müssen die Eltern das Kind bis zum 25. Lebensjahr finanziell unterstützen. Wenn das Kind auszieht, hat es Anspruch auf einen angemessenen Zuschuss, um die Miete und den sonstigen Lebensunterhalt zu bestreiten. Erst wenn das Kind sich selber finanziell versorgen kann, nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung, entfällt die elterliche Unterhaltspflicht.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1610.html
http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/
Deshalb irrt deine Mutter.
Ja. Dann gilt das auch. Sofern du ein eigenes Einkommen hast, kann deine Mutter aber verlangen, dass du deine Ausgaben selber bezahlst, bzw. einen Beitrag zur Bezahlung der Wohnung, etc. leistest.
Denn du willst ja eine Berufsausbildung machen. Und spätestens bei Beginn der Ausbildung bist du wieder auf Unterstützung, v.a. auf eine Wohnung, angewiesen.
(Für mich ist das ein bisschen seltsam, dass sie deinen Auszug will. Gibt es Streit mit ihr? Oder bist du wenig kooperativ oder rücksichtsvoll ihr gegenüber?)
Türlich kann sie dich ab 18 vor die tür setzen.
Du hast natürlich weiterhin nen unterhalts anspruch. Aber keinen anspruch bei ihr wohnen zu müssen.
Die kann dir das kindergeld und den unterhalt auch einfach überweisen. Sofern du dich in deiner ausbildung befindest oder du noch schüler/student bist.
Und falls sie das nicht tut musst du es entsprechend einklagen.
Nein. Nicht Klausi muss zunächst klagen, sondern die Mutter. Wenn Klausi nicht auszieht, müsste die Mutter das "eigene Fleisch und Blut" vor Gericht zerren und auf Räumung der Wohnung klagen. Diesen Prozess wird die Mutter voraussichtlich verlieren, so lange sie noch unterhaltsverpflichtet ist. Außer sie könnte eine angemessene Wohnung, die sie selber bezahlt, finden. Außerdem wird jeder anständige Richter die Nase rümpfen, wenn eine Mutter ihr eigenes Kind mit staatlicher Hilfe aus der Wohnung werfen will.
Das darf sie wenn du erkennbar keine Ausbildung anstrebst. Man kann sich nicht bis 25 auf die faule haut legen und sich auf das Gesetz berufen.
Da du Volljährig bist, kann deine Mutter dich vor die Tür setzen wann sie möchte. Du bist Erwachsen und bist somit in der Lage dir eine eigene Wohnung zu besorgen.
Lass es nicht drauf ankommen und rede mit ihr und ordne dich unter sonst bist du derjenige, der verliert.
Naja ab 18 dürfte sie dich theoretisch rausschmeißen
Hallo,
Erstmal danke für deine Hilfreiche Antwort.
Wie ist es denn, wenn ich derzeit ganz normal arbeiten gehe, aber mich für Ausbildungen beworben hab ggfs auch Schriftliche Einladungen bekomme zum Gespräch, gilt das dann auch?