Mutter will Geld für Betreuung Enkel?

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Familienmitglieder sollten sich gegenseitig helfen und das auch ohne Geld. Jeder tut das, was er kann. Offenbar kann die Mutter als Harz4-Empfängerin der Oma nicht mehr Geld als die € 200 geben. Deshalb sollte die Oma damit zufrieden sein.

Außerdem sollte die Oma daran denken, dass sie ihrer Tochter, also der Mutter, ein schlechtes Gewissen einredet und Druck auf sie ausübt, schneller gesund zu werden.

Damit hilft sie der Mutter ganz und gar nicht. Im Gegenteil: So eine psychische Belastung kann den Genesungsprozeß der Mutter sehr stark behindern und verzögern.

Grundsätzlich finde ich das angesichts des Zeitraumes für angemessen. Das die finanzielle Situation bei allen nicht soo super ist ist nachvollziehbar deshalb hier zwei tipps: 

Die Mutter sollte beantragen:

1. UVG sofern der Vater keinen Unterhalt zahlt, da der Junge nicht in der BG der Mutter hat sie ein Anspruch darauf, weil er dann damit seinen Bedarf vollständig decken kann.

2. Leistungen auf hilfe zur Erziehung beim Jugendamt, das für solche Fälle gedacht ist. 

Damit sollte allen geholfen sein.

Das ist völlig in Ordnung, dass die Oma Geld haben will.

Sie und die Mutter können sich an das Jugendamt wenden und mal nachhaken, ob der Junge nicht im Rahmen einer Pflegschaft zur Oma kann.

Dann würde sie genug Geld bekommen.

laut Gesetz steht ihr schon noch der Unterhalt für den Jungen zu,

wie hoch muss ein Anwalt wohl genau ausrechnen

ok, Kinder sind teuer, allerdings würde ich als Oma aber nur Geld verlangen, wenn ich es finanziell nicht anders hinkriegen würde...

aber jeder ist anders,

hier gibt es auch viele, die ihre Kinder mit 18 aus der Wohnung schmeissen, finde ich persönlich auch ein seltsamen Verhalten seinen Kindern gegenüber... ist aber ein anderes Thema...

Fordern kann die Oma ja, aber von wem kann sie Geld bekommen?

Von der Mutter mit Hartz IV nicht. Definitiv nicht.

Kindergeld geht an die Oma, korrekt.

Vater lebt nicht mehr? Halbwaisenrente?

Man könnte mal versuchen ALG2 für das Kind, bei der Oma wohnend, zu beantragen. Ob das wohl eine Bedarfsgemeinschaft ist?

Aber, tatsächlich kann man, nur mit dem Kindergeld, kein Kind groß ziehen.  Rechnerisch müsste dem Kind mehr Geld als Unterhalt zur Verfügung stehen.