Grundsätzlich finde ich das angesichts des Zeitraumes für angemessen. Das die finanzielle Situation bei allen nicht soo super ist ist nachvollziehbar deshalb hier zwei tipps: 

Die Mutter sollte beantragen:

1. UVG sofern der Vater keinen Unterhalt zahlt, da der Junge nicht in der BG der Mutter hat sie ein Anspruch darauf, weil er dann damit seinen Bedarf vollständig decken kann.

2. Leistungen auf hilfe zur Erziehung beim Jugendamt, das für solche Fälle gedacht ist. 

Damit sollte allen geholfen sein.

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