Mutter verbietet Tür zuzuschließen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kinder sollten eine Privatsphäre haben. Ich bin bei meinen Kindern nie ohne anzuklopfen ins Zimmer geplatzt, seit sie etwa 5 Jahre alt sind. Sie durften sich auch einschliessen. Das taten sie aber eher, damit die Geschwister nicht einfach so reinkommen.

Ab zwölf finde ich definitiv, dass die Kinder sich zurück ziehen können sollten. Wie du deine Mutter davon überzeugen kannst, weiss ich aber nicht. Hast du einen Vater, der deine Meinung teilt? Vielleicht hat deine Schulsozialarbeiterin eine Idee?

Dass du nicht beliebig lange TIkTok schauen darfst, finde ich richtig. Ich würde da aber eher das Handy abnehmen.

Ich verstehe da sowohl dich als auch deine Mutter.

Von daher suche den Kompromiss, dass sie einfach anklopft, wenn sie in dein Zimmer kommen möchte oder muss.

Denn es ist natürlich blöd, wenn man mit der gebügelten Wäsche vor verschlossener Türe warten muss, wenn noch eine Menge Arbeit auf einem wartet und man vorwärts machen möchte.


miriamm1411 
Fragesteller
 01.06.2023, 11:25

Meine Mutter klopft meistens an aber meine Geschwister halt nicht egal wie oft ich es sage

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Prinzessle  01.06.2023, 11:42
@miriamm1411

Dann erkläre dies deiner Mutter, dass deine Geschwister einfach immer ohne anzuklopfen in dein Zimmer kommen, was du nicht möchtest.

Dafür könnte man eine gemeinsame Lösung finden, in dem die Geschwister angehalten werden, ebenfalls anzuklopfen und wenn nicht, dann wird ihnen jedes Mal etwas vom Taschengeld abgezogen. So quasi wie eine Maut.

Oder aber auch, dass wenn ihr Ämtchen im Haushalt habt, die Geschwister jedes Mal wenn sie ungefragt eintreten, deine Hausarbeit mit erledigen müssen.

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miriamm1411 
Fragesteller
 01.06.2023, 11:53
@Prinzessle

wir kriegen kein taschengeld und hausarbeit teilen wir uns eh immer alle, aber trotzdem danke

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Ihr Haus, Ihre Regeln. Dein Zimmer, deine Regeln. Schwierig. Du hast ein Anrecht auf Privatsphäre. Eine mögliche Einigung wäre: es wird nicht abgeschlossen, aber sie kommt nur rein, wenn du ausdrücklich 'herein' sagst.

Findet ihr das in Ordnung?

Ja sie kann dir auch ganz den Schlüssel abnehmen oder das Schloss ausbauen bei Türen in ihrer Wohnung bzw. ihrem Haus.

Wenn sie dann aber mal wieder ungefragt reinkommt und sieht dass ich TikTok oder so schaue, rastet sie auch aus und eben das will ich nich.

Dann schaue einfach keine TikTok, wenn du weißt, dass dir deine Mama das nicht erlaubt.


miriamm1411 
Fragesteller
 01.06.2023, 10:48

Sie erlaubt es ja,aber sie denkt dass ich den ganzen Tag nur tiktok schaue was nicht stimmt

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RedPanther  01.06.2023, 11:08
Ja sie kann dir auch ganz den Schlüssel abnehmen oder das Schloss ausbauen bei Türen in ihrer Wohnung bzw. ihrem Haus.

Und du glaubst wirklich, dass die Mutter dann die Privatsphäre des pubertierenden Nachwuchses in angemessenem Ausmaß respektiert?

Statt Tiktok zu schauen, könnte die Fragestellerin ja z.B. auch masturbieren.

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Mungukun  01.06.2023, 11:17
@RedPanther

Ich habe nur gesagt, wie die Rechtslage ist.

Ob das respektvoll ist oder dieser Erziehungsstil moralisch vertretbar ist, muss jeder selbst entscheiden. Bei Moral gibt es keine allgemeingültigen Regeln im Gegensatz zu Gesetzen.

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RedPanther  01.06.2023, 11:27
@Mungukun

Dass ein pubertierender Mensch ein Recht auf Privatsphäre hat, ist Rechtslage.

Aber ja, du hast vollkommen recht: Es ist der Mutter selbst überlassen, ob sie das gewährleistet indem sie einen Zimmerschlüssel zur Verfügung steht, oder indem sie einfach die geschlossene Tür respektiert.

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Mungukun  01.06.2023, 11:31
@RedPanther
Dass ein pubertierender Mensch ein Recht auf Privatsphäre hat, ist Rechtslage.

In welchem § und in welchem Gesetz steht das denn?

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RedPanther  01.06.2023, 11:43
@Mungukun
  • Art. 16 der UN-Kinderrechtskonvention:

Schutz der Privatsphäre und Ehre

Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.

  • Art. 2 des Grundgesetzes
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
  • § 1631 Abs. 2 BGB
Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.

Dass ein Eingriff in die Privatsphäre eine Entwürdigung bzw. seelische Verletzung und eine Verhinderung der sexuellen Entfaltung ein Verstoß gegen die freie Persönlichkeitsentfaltung ist, wirst du ja wohl kaum infrage stellen. Ich sehe beim Art. 2 GG auch keine Einschränkung, dass er nur für Erwachsene gültig sei.

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Mungukun  01.06.2023, 12:14
@RedPanther

Das Grundgesetz sind jedoch "nur" Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sowie seine Institutionen und nicht gegen andere Personen. Die Eltern sind hier definitiv keine staatliche Institution. Daher greift das Grundgesetz hier gar nicht.

Wenn dich jemand verprügelt kannst du denjenigen auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen, weil er gegen Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verstoßen hat im Bezug auf deine körperliche Unversehrtheit.

Genauso wie ich als Privatperson sehr wohl in meiner Wohnung im Rahmen des Hausrechts verbieten darf bestimmte Meinungen zu äußern, weil ich als Mensch nicht an Art. 5 GG gebunden bin, sondern nur der Staat. Genau deswegen darf auch z.B. Gutefrage über die Moderation hier löschen, was ihnen nicht zusagt.

Wie du siehst greift das Grundgesetz hier gar nicht in den Erziehungsstil ein.

Der § des BGB greift hier auch nicht. Es liegt unstreitig keine Gewalt oder körperliche Bestrafung vor. Auch eine seelische Verletzung dürfte hier genauso wie eine Entwürdigung zu verneinen sein, nur weil man die Tür nicht abschließen darf. Auch ohne abgeschlossene Tür bleibt ein Mensch ein Mensch.

Und die KRK der UN ist zumindest nach Literaturmeinung kein eigenständiges Recht: Van Bueren, The International Law on the Rights of the Child, 1995S. 45 f; Mower jr., The Convention on the Rights of the Child, 1997, S. 23; vgl auch Schmahl, KRK, Art. 3 Rn. 1, 5, 14

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RedPanther  01.06.2023, 13:16
@Mungukun

Okay. Du verneinst also ganz allgemein, dass es ein Eindringen in die Privatsphäre ist, wenn jemand uneingeladen in den Rückzugsort eines anderen Menschen eindringt?

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Mungukun  01.06.2023, 13:18
@RedPanther

Nein das tue ich nicht.

Ich verneine nur, dass es ein gesetzlich festgeschriebenes Recht gibt, dass Kinder Türen abschließen dürfen und ihre Eltern aussperren, womit man auch vor Gericht aktiv klagen könnte bei einem Verstoß der Eltern dagegen.

Gerichte sind an Recht und Gesetz gebunden, nicht jedoch an Moral oder sinnvolle Verhaltensweisen.

Tldr: Eindringen in die Privatsphäre ja, jedoch muss das Kind es rechtlich hinnehmen.

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RedPanther  01.06.2023, 13:38
@Mungukun
Eindringen in die Privatsphäre ja, jedoch muss das Kind es rechtlich hinnehmen.

Okay, dann erzähle doch mal, wie weit Eltern in die Privatsphäre ihres Kindes eindringen dürfen.

Dürfen die Eltern gegen den Willen des Kindes einfach ins Badezimmer kommen, wenn dieses dort seiner Körperpflege nachgeht?

Dürfen die Eltern zugucken und kommentieren, wenn ihr Kind masturbieren möchte?

Dürfen die Eltern beim Kind gegen dessen Willen zwischen die Beine gucken und raten, ob es noch jungfräulich ist?

Dürfen die Eltern darauf bestehen, beim Frauenarzt gegen den Willen ihres Kindes mit im Untersuchungszimmer zu sitzen?

Dürfen die Eltern die privaten Whatsappnachrichten ihres Kindes gegen dessen Willen lesen?

Wenn du sagst, dass das Kind ein elterliches Eindringen in die Privatsphäre grundsätzlich hinnehmen muss, muss es all das ja offenbar auch hinnehmen. Das wäre dann alles rechtens.

Und da säße ich aber doch einem argen Irrtum auf. Einiges davon wird meines Wissen klar als Misshandlung gewertet.

(Mit dem Kind meine ich auch einschließlich Jugendlichen Alters, d.h. bis zum 18. Geburtstag)

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Mungukun  02.06.2023, 07:51
@RedPanther

Schade ich dachte man kann mit dir eine saubere fachliche juristische und vor allem sachliche Diskussion führen. Deine gewählten Beispiele zeigen mir aber, dass du offenbar nicht sonderlich gut im Jura abgeschlossen hast.

Okay, dann erzähle doch mal, wie weit Eltern in die Privatsphäre ihres Kindes eindringen dürfen.

Soweit es rechtlich nicht verboten ist.

Dürfen die Eltern gegen den Willen des Kindes einfach ins Badezimmer kommen, wenn dieses dort seiner Körperpflege nachgeht?

Wie so oft im Recht: Es kommt darauf an. Wenn es jetzt ohne sexuelle Intention passiert, beispielsweise weil die Eltern aus Versehen rein kommen oder zur Toilette müssen dann nein. Wenn es dabei jedoch um eine sexuelle Intention geht, dann verstößt es gegen den 13. Abschnitt des StGB und ist verboten.

Dürfen die Eltern zugucken und kommentieren, wenn ihr Kind masturbieren möchte?
Dürfen die Eltern beim Kind gegen dessen Willen zwischen die Beine gucken und raten, ob es noch jungfräulich ist?

Nein das verstößt gegen den 13. Abschnitt des StGB.

Dürfen die Eltern darauf bestehen, beim Frauenarzt gegen den Willen ihres Kindes mit im Untersuchungszimmer zu sitzen?

Nein. Das verstößt gegen das Hausrecht der Praxis und § 203 StGB.

Dürfen die Eltern die privaten Whatsappnachrichten ihres Kindes gegen dessen Willen lesen?

Nein das verstößt gegen die DSGVO, weil da nicht nur das Kind, sondern auch der Chatpartner davon betroffen ist.

Wenn du sagst, dass das Kind ein elterliches Eindringen in die Privatsphäre grundsätzlich hinnehmen muss, muss es all das ja offenbar auch hinnehmen. Das wäre dann alles rechtens.

Das habe ich nie behauptet. Ich würde es begrüßen, wenn du mir nicht ständig Worte in den Mund legen würdest, die ich so nie geschrieben habe (wie gestern schon dass ich sagen würde das wäre kein Eindringen in die Privatsphäre, was ich auch nie behauptet hatte). Ich habe mich ganz konkret auf die Frage des FS bezogen und da geht es eben nur um das Verbot die Tür abzuschließen und nicht mehr und nicht weniger.

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Stelle dir doch mal den Wecker auf nachts 3:00 Uhr und gehe ohne Anklopfen ins Schlafzimmer deiner Mutter. Mache irgendwas Lautes, damit sie garantiert wach wird. Beispielsweise könntest du mit einem Musikinstrument üben.

Und dann frage sie nochmal, ob sie es sinnvoll findet, wenn jemand einfach so ins Zimmer des anderen rein geht.