Mutter bekommt mein Geld aber kauft mir kein Essen?

4 Antworten

Es könnte ja auch mal jemand bei euch mit richtiger Arbeit versuchen.


GoldenEye2019  27.10.2019, 17:39

Denen wird doch beigebracht, dann man das in Deutschland nicht muss. Das ist das erste was auswendig gelernt wird.

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Das geht gar nicht!
Da solltest Du dringend die zuständigen Behörden oder das Jugendamt informieren. 

Zunächst mußt Du erst einmal für Dich selbst einen Antrag auf ALG II und KDU-Beteiligung stellen , und Dir Deine Leistungen dann dementsprechend auf Dein eigenes Konto überweisen lassen.

Die KDU-Anteile mußt Du dann natürlich immer noch an Deine Mutter weiterleiten , aber Deine eigene Regelleistung zum Lebensunterhalt hast Du dann selbst zur Verfügung um Dich selbst davon zu versorgen.

Du mußt dem Jobcenter dabei nur eindrücklich erläutern , daß Du mit Deiner Mutter keine funktionierende und vertrauensvolle Wirtschaftsgemeinschaft mehr bilden kannst, weil sie Deinen Leistungsanteil nicht zweckbestimmt zu Deiner Versorgung aufwendet.

Natürlich wird es dann erst einmal Stunk mit Deiner Mutter geben, aber dann kannst Du im zweiten Schritt einen Auszug aus der elterlichen Wohnung aus dem Grunde der Unzumutbarkeit der Fortführung des bisherigen Wohnverhältnisses beantragen .

Wenn das Jobcenter Deinem Antrag folgt , kannst Du mit der Suche nach einer günstigen Wohnung, einem Zimmer zur Untermiete , bzw. einer WG suchen.

Nach Deinem Auszug könnte es Dir dann deutlich leichter fallen , Dir nach und nach ein eigenes Leben aufzubauen und ggf. erst mal zur Aushilfe zu jobben, das auszubauen und / oder eine Ausbildungsstelle zu suchen, bzw. erst mal in Vollzeit (D)einen Schuabschluß in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter nachzuholen.

Wenn Du erst einmal eine eigene Wohnung / ein eigenes Zimmer zur Untermiete außerhalb der elterlichen Wohnung hast , kannst Du auch bei der Kindergeldstelle einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld an Dich selbst stellen, wenn Du die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllst.

Elterlicher Unterhalt dürfte in Deinem Fall ja wohl kein Thema sein, wenn Deine Mutter ohnehin schon ALG II bezieht. Oder zahlt Dein Vater für Dich bereits ( anteilig ) Unterhalt ?

Diese Antwort kann Dir in dieser Form aber nur helfen, wenn Du Dein 18. Lebensjahr schon vollendet hast.

Sage Deiner Mutter - aus einer leeren Tasche kann man nichts nehmen.

Ein Nebenjob über 100 Euro wird übrigens angerechnet.