Muss man Volljährig sein um jemanden mit einem Schwerbehindertenausweis als Begleitperson Begleiten zu können?

4 Antworten

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis können im öffentlichen Personenverkehr eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen.

Dies gilt für alle Züge des Nahverkehrs (S-Bahn, RB, RE, Privatbahnen) und Fernverkehrs (ICE, IC, EC), für Fernbusse und Verkehrsmittel des Nahverkehrs (Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen).

Detaillierte Informationen zur Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr finden Sie bei unserem Projekt ÖPNV-Info.

Im Neunten Sozialgesetzbuch ist kein Mindestalter für die Begleitperson festgelegt. Verkehrsunternehmen erkennen ab einem Alter von 6 Jahren die Begleitperson an. Es sollte sich bewusst gemacht werden, dass die Begleitperson in der Lage sein sollte, dem schwerbehinderten Menschen die nötigen Hilfen und Unterstützungen zu geben.

Quelle: https://www.schwerbehindertenausweis.de/nachteilsausgleiche/mobilitaet-und-reisen/mitnahme-einer-begleitperson

Nein, ein Mindestalter gibt es nicht aber in der Praxis sollte die Begleitperson natürlich kein Kind sein, auf das selber noch aufgepasst werden muss, sondern mindestens ein Jugendlicher, also ab 14 Jahren. Die Person muss mindestens das Merkzeichen B vermerkt haben, damit ihr der Anspruch auf eine Begleitperson überhaupt zusteht.

HE5510 
Fragesteller
 05.03.2020, 18:08

Muss man die Begleitperson sozusagen Anmelden das er der Begleitperson ist?

Z. B. Darf ich Morgen Ihn Begleiten und dann in 3 Tagen die Mutter?

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Nein.

Aber er muss das Merkzeichen B haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
HE5510 
Fragesteller
 04.03.2020, 15:48

Danke dir

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Nope, aber er muss mindestens 80% und ein H oder aH vermerkt haben

HE5510 
Fragesteller
 04.03.2020, 15:43

Alles klar danke

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