Muss man sein Scheinstudium bei einer neuen Bewerbung auf einen Studienplatz angeben?
Wenn man zwei Semester lang an einer Uni eingeschrieben war, aber keine Prüfungen geschrieben oder sonstige Noten bekommen hat, muss man das bei einer neuen Bewerbung angeben? Bzw wie kann man das erklären, ohne deshalb bei der Auswahl benachteiligt zu werden?
1 Antwort
Normalerweise ja (danach wird auch die eventuelle Wartezeit berechnet). Du musst aber nicht begründen, warum Du diesen Studiengang studiert hast, warum Du keine Prüfungen gemacht hast und warum Du das Studium angebrochen hast. Eine solche Begründung ist für die Frage der Zulassung irrelevant. Eine Ausnahme könnte es geben, wenn in dem gewählten Studiengang eine Eignungsprüfung stattfindet (oft bei Kunst-, Design-, Architektur- und Innenarchitekturstudiengängen). Da könnten eventuell bei der Frage nach der Studienmotivation auch solche Hintergrundfragen kommen.
Danke für die Antwort! Ich will mich für Architektur bewerben und muss eine Mappe abgeben und evtl an einem Auswahlgespräch teilnehmen.