Muss man sein Scheinstudium bei einer neuen Bewerbung auf einen Studienplatz angeben?

1 Antwort

Normalerweise ja (danach wird auch die eventuelle Wartezeit berechnet). Du musst aber nicht begründen, warum Du diesen Studiengang studiert hast, warum Du keine Prüfungen gemacht hast und warum Du das Studium angebrochen hast. Eine solche Begründung ist für die Frage der Zulassung irrelevant. Eine Ausnahme könnte es geben, wenn in dem gewählten Studiengang eine Eignungsprüfung stattfindet (oft bei Kunst-, Design-, Architektur- und Innenarchitekturstudiengängen). Da könnten eventuell bei der Frage nach der Studienmotivation auch solche Hintergrundfragen kommen.


Chillitree 
Fragesteller
 19.05.2020, 10:07

Danke für die Antwort! Ich will mich für Architektur bewerben und muss eine Mappe abgeben und evtl an einem Auswahlgespräch teilnehmen.

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