Muss man Maßnahmen vom Jobcenter annehmen oder nicht ?

12 Antworten

Wenn du unter klein verstehst das deine Tochter noch keine 3 Jahre alt ist, dann musst du der Vermittlung in Arbeit und somit auch Maßnahmen noch nicht zur Verfügung stehen, bei Ablehnung darf es dann also keine Sanktion geben.


carolina1 
Fragesteller
 08.07.2020, 23:01

Meine Tochter ist 5

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isomatte  09.07.2020, 05:34
@carolina1

Ab der Vollendung des 3 Lebensjahres des jüngsten Kindes muss ein alleinerziehender im Regelfall der Vermittlung in Arbeit wieder zur Verfügung stehen, wenn die Betreuung gesichert ist.

Eine Beschäftigung für eine Ablehnung einer Maßnahme wäre nur dann ein wichtiger Grund, wenn es sich bei dieser nicht um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln würde.

Sicher ist eine Ablehnung auch bei anderen wichtigen Gründen ohne eine Sanktion möglich, man muss diese dann eben hinreichend begründen.

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carolina1 
Fragesteller
 13.07.2020, 09:32
@isomatte

Sie hat sich das vermerkt ( keine Pflicht ) und gemeint ich soll es mir mal anschauen. Das Problem ist ich weiß nicht wie ich das ablehnen soll. Einfach sagen das es nichts für mich ist reicht bestimmt nicht aus

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isomatte  13.07.2020, 09:48
@carolina1

Dann begründe doch diese deiner Ansicht nach für dich sinnlose Maßnahme, hier hast du es doch auch gemacht, wenn es keine verpflichtende Maßnahme ist bzw.war und die SB - das extra nochmal ( keine Pflicht ) vermerkt hat, dann hast du bei Abbruch ob nun mit oder ohne wichtigem Grund ja mit keiner Sanktion zu rechnen.

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sie hat ja gemeint ich kann es mir erstmal anschauen und dann entscheiden

Dann entscheide Dich doch einfach dagegen, wenn Du nicht teilnehmen willst. Sanktioniert werden kannst Du nur, wenn Du per Verwaltungsakt (eine behördliche Weisung) zur Teilnahme verpflichtet wirst und es nicht tust. Aber selbst dann kannst Du Dich noch gegen Teilnahme und gegen eine etwaige Sanktion wehren.

finde das total sinnlos weil man da beigebracht bekommt wie man sich bewirbt usw

Ds klingt überhaupt nicht sinnlos. Ein Richter am Sozialgericht würde Dich vermutlich fragen, ob Du das gut kannst.

Ich war in der Schweiz arbeitslos und das 1 Jahr. Habe mich beim RAV angemeldet die haben mir 3 Monate mein Lohn bezahlt. Aufeinmal kamen sie zu mir und wollten mich bei einem Kurs anmelden wie man sich Bewerben kann usw usw. d.h ich und andere Arbeitslose Menschen müssen dort unterrichtet werden. Hab denen gesagt das ich einen Job gefunden habe (obwohl ich keinen gefunden habe) und hab mich dort abgemeldet. Ich geh doch nich mit Arbeitslosen Menschen in einem Kurs. Konnte es mir auch leisten.


LePetitGateau  07.07.2020, 11:31

 Ich geh doch nich mit Arbeitslosen Menschen in einem Kurs." iiih arbeitslose Menschen, nein mit denen will ich nicht zusammensitzen (obwohl ich ja selbst arbeitslos bin) 1111

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Grundsätzlich muss die Maßnahme durchgeführt werden, sonst drohen Kürzungen. Allerdings weiß ich noch nicht ob das jetzt eine angeordnete Maßnahme war, oder eben ein Vorschlag zur Unterstützung. Am besten erkundigst du dich bei der Sachbearbeiterin was für Alternativen du hast und ob die Maßnahme verpflichtend ist. Dauerhaft wird es das Jobcenter jedenfalls nicht akzeptieren, dass du nur als Aushilfe arbeitest, wenn du die Maßnahme nicht machen willst dann solltest du dich schnellstmöglich um eine andere Stelle bemühen.


carolina1 
Fragesteller
 07.07.2020, 11:35

Ja aber meine Tochter ist klein . Normalerweise kann ich als Aushilfe noch 1-2 Jahre arbeiten. So hat sie mir das gesagt. Deshalb verstehe ich die Maßnahme nicht .

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Solange du nicht unterschreibst können sie dich nicht einfach in eine Massenarmee stecken es sei den du hast eine EGV unterschrieben!

Sage einfach das es für dich sinnlos so ein Bewerbungstraining zu machen da du das kannst und du eine sinnvolle Sache machen willst!

Wen du noch nie so was abgelehnt hast Dan kannst du das 1-2 mal machen wen du eine guten Grund hast!