Muss ich eine Maßnahme vom Jobcenter annehmen?

9 Antworten

Ob eine Maßnahme (oder eine Arbeit) zumutbar für dich ist, das steht in SGB II § 10 Zumutbarkeit: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Wenn sie nicht zumutbar ist, gibt es auch keine Minderung des ALG II, wenn man die Maßnahme ablehnt.

Wenn doch, dann doch. Die Minderung beträgt bei Leuten unter 25 Jahren 100 % des Regelbedarfs bei der ersten Ablehnung (= ca. 300,- € weniger ALG II für je drei Monate). Bei der zweiten Ablehnung einer Maßnahme fällt auch noch die Miete weg und die Heizkosten fallen flach - also das gesamte ALG II. Siehe § 31 und § 31a.

Aber es kann Sachleistungen geben, etwa, wenn man kein Vermögen hat. Das sind dann meist Lebensmittel-Gutscheine - also keine Gutscheine für Kippen, Sprit und Handykosten ;-).

Übrigens ist das Jobcenter verpflichtet vom Gesetz, zwei Gruppen von Leuten sofort in Arbeit oder in Maßnahmen zu vermitteln:

  • Leute unter 25
  • Leute, die zum ersten Mal seit zwei Jahren ALG II beantragen

Gruß aus Berlin, Gerd

Man muss das nicht annehmen, dann wird einem aber ggf. die Geldleistung gekürzt bzw. irgendwann vllt. auch bis auf das Mindestmaß reduziert.

Hast du eine Ausbildung absolviert?

Ich würde eher nach einer Ausbildung streben solltest du noch keine besitzen; das halte ich für besser. Bis dorthin kann so eine Maßnahme aber ein guter Schritt sein um vllt. auch Kontakte zu knüpfen & es sieht im Lebenslauf auch allemale besser aus als Arbeitslosigkeit einzutragen. Viel Erfolg!

wer zwingt dich denn, leistungen vom jobcenter anzunehmen? ohne "gegenleistung" versieget nun mal diese schöne einnahmequelle für nichtstun.

Wenn du sie verweeigerst werden dir halt Leistungen gestrichen

Würde ich an deiner Stelle mitmachen, sonst drohen dir Leistungskürzungen, das heißt du bekommst weniger Geld.