Muss man einen Ebay-Preisvorschlag annehmen?
Hallo!
Bin nur sehr selten bei Ebay, habe am Wochenende aber mal was gekauft. Einen Gegenstand hatte ich auf "Beobachten" (Sofortkauf), fand jedoch woanders eine Auktion desselben Dings, das ich dann für einen Euro bekommen habe.
Ich vergaß, das Sofortkauf-Ding von der Beobachtungsliste zu nehmen, jetzt sandte mir der Anbieter einen Preisvorschlag. Ich brauche das Teil aber nicht mehr, habe es ja schon woanders bekommen. Muss man so einen Preisvorschlag annehmen oder kann man den auslaufen lassen? Es geht ja nur um einen einstelligen Eurobereich, aber ich habe das Ding ja bereits gekauft.
Danke für euren Rat - bin zwar schon über 10 Jahre bei Ebay, aber nur selten.
12 Antworten
Ne ein vorschlag is kein kaufverzrag
Sag ihn einfach ganz höflich das du das ding nicht mehr brauchst
Ein Vertrag kommt zu stande durch Anbot und dessen Annahme.
Was ist jetzt ein Anbot?
Wenn etwas in einer Auslagenscheibe liegt, ist das noch kein Anbot. Vielmehr ist es die Einladung, ein Anbot zu machen. Erst wenn Du ins Geschäft gehst, und die Sache bekommst und bezahlst, ist es ein Vertrag. Sagt die Verkäuferin: ah, das Schild stand falsch, - kannst Du nichts tun. Denn es ist noch kein Anbot.
Ob das von DIR schon ein Anbot war, musst Du in den ABG nachlesen. Ich vermute: nein. Es war eher die Einladung, ein Anbot zu machen.
mein Rat: Sende ein nettes, unjuristisches Schreiben an den Anbieter sage: "danke, es hat sich erledigt, entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten" - und alle sind glücklich.
Nein, wenn Dir der Verkäufer einen Preisvorschlag sendet und Du diesen nicht annimmst, dann kommt kein Kaufvertrag zustande.
Wenn Du einem Verkäufer einen Preisvorschlag machst und er ihn annimmt, dann kommt ein Kaufvertrag zustande.
Nein, kannst den Preisvorschlag ablehnen.
Ich schreibe dann dem Anbieter aus Höflichkeit, wenn ich einen Kauf woanders getätigt habe, das es sich erledigt hat.
Einen Preisvorschlag bekommt man nicht, wenn etwas auf Beobachten steht.
Den musst du schon selber machen. Vermutlich hast du das gemacht .. dann bist du verpflichtet, zu kaufen, wenn der Vorschlag angenommen wird.
Wenn der Verkaufer dann statt dessen einen Gegenvorschlag macht (das vermute ich hier), dann ist es umgekehrt: er hat sich verpflichtet zu verkaufen, WENN du annimmst.
Vorschläge gelten immer nur befristet, nach Ablauf der Frist besteht keine Verpflichtung mehr.
Echt ? .. Aber da der Verkäufer ja nicht weiss wer beobachtet, kann es ja nur ein neuer Vorschlag an alle sein .. und wer dann zuerst zusagt der hat den Zuschlag.
Das ist so nicht richtig, mittlerweile kann der Verkäufer auch Preisvorschläge über eBay an reine Beobachter schicken, passiert mir auch ab und zu.