Muss man bei der Scheidung auch den Geschäftswagen „teilen“ (Zugewinnsausgleich)?

3 Antworten

Soweit ich weiß fällt Betriebsvermögen nicht unter Zugewinn. D.h. du hast an sich keinen Anspruch auf das Auto, da das Auto eigentlich dem Unternehmen gehört und nicht ihm.

Die Situation ist vielleicht anders, wenn er komplett selbstständig ist (Einzelunternehmer) und vollkommen mit seinem Privatvermögen haftet. Das wäre dann in etwa so eine ähnliche Situation wie damals der Skandal von Dieter Bohlen mit seiner Ex.

Deshalb kommt es insbesondere darauf an, was genau ihr im Ehevertrag vereinbart habt. Ein Einzelunternehmer alleine reicht nämlich nicht, um Vermögen oder gar höhere Betriebsvermögen einzufordern.

Falls es nicht eindeutig vereinbart ist, wäre es am sinnvollsten, wenn ihr das Auto verkauft/abgebt und diese Summe dann aufteilt. Sich bei einer Scheidung um ein Geschäftsauto zu streiten, klingt nach einem massiven Luxusproblem beider Seiten und das klingt für einen außenstehenden schon dezent peinlich.

Markus373 
Fragesteller
 08.05.2024, 23:19

Das betrifft nicht mich, also im bekannten Kreis gibt’s aktuell eine Scheidung und ich informiere mich einfach etwas, da ich von Scheidungen davor gar keine Ahnung hatte und mir nun etwas Wissen aneignen möchte.

Kann der eine Ehepartner, dem das Auto NICHT gehört, von dem Auto absehen oder wird es im Fall der Fälle trotzdem geteilt?

Ich weiß gar nicht, ob er ein Einzelunternehmer ist, kenne mich mit Unternehmen auch nicht besonders aus, also welche Formen es gibt. Er ist der Besitzer eines Cafés und das Auto ist eben ein Geschäftsauto.

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Kiwi5ccc  08.05.2024, 23:58
@Markus373

Ah, das erklärt so einiges.

Bei einem Cafe könnten es nämlich mehrere Unternehmensformen sein. Ich denke nicht, dass er das Café als Einzelunternehmer führt und deswegen nur "halb haftbar" ist. Das ergibt jetzt dann auch Sinn, warum sich die beiden um das Auto streiten.

In so einem Fall kommt es wirklich darauf an, was für eine Unternehmensform er führt und was genau im Ehevertrag steht.

Bei all den verschiedenen Formen usw. ist es leider beinahe unmöglich eine treffsichere Antwort auf deine Frage zu geben.

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Markus373 
Fragesteller
 09.05.2024, 12:11
@Kiwi5ccc

Aktuell ist das Auto noch kein Thema. Die Scheidung beginnt gerade erst, aber ich frage mich eben, was mit dem Auto passiert.

Ich interessiere mich nun durch diesen Fall ziemlich dafür, da ich davor nie Interesse hatte und entsprechend wenig Ahnung.

Ich weiß nicht genau, was das für eine Form ist, aber er führt das als alleiniger Chef. Also er ist der Inhaber dieses Cafés, aber er mietet die Fläche.

Er hat gar keinen Ehevertrag, da er davon ausgegangen ist, dass es nie zur Scheidung kommen wird und entsprechend korrekt sein wollte, dass falls ihm was passiert, sie genügend hat zum Überleben

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Von Experte Kessie1 bestätigt

Bei der Scheidung werden grundsätzlich gar keine einzelnen Sachen geteilt. Geteilt wird das Vermögen insgesamt.

Wenn einer der Eheleute einen eigenen Wagen hat, zählt dieser zum Ausgleichspflichtigen Vermögen.

Hat er einen Firmenwagen, der ihm also nicht persönlich gehört, sondern der Firma, so zählt das Fahrzeug zum Firmenwert. Dadurch wird der Wert des Anteils des Ehegatten an der Firma tangiert. Die Firma ist ja mehr wert, wenn sie ein Auto besitzut, als wenn sie kein Auto besitzt. Ist der Ehegatte Alleineigentümer der Firma, dann eerhöhst sich ssein Vermögen, weil deder Firmenwert höher ist. Hat er einen Anteil an der Firma, ist der Anteilswert höher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig
Markus373 
Fragesteller
 09.05.2024, 14:37

also in diesem Fall gehört dem Mann das Café, er ist der Inhaber und hat ein Auto über die Firma gekauft, d.h ein Firmenwagen

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Roland Sperling  09.05.2024, 16:46
@Markus373

Ist seine Firma eine GmbH? Dann gehört das Auto zum Vermögen der GmbH. Man muss in diesem Fall den Geschäftswert der GmbH bestimmen, wobei auch das Firmenvermögen eine Roll spielt.

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Markus373 
Fragesteller
 09.05.2024, 17:14
@Roland Sperling

Also in dem Kaufvertrag steht das Unternehmen drin, das weiß ich auch sicher, da ich mich bei ihm damals informiert habe, wie das funktioniert.

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Roland Sperling  09.05.2024, 17:22
@Markus373

"Das Unternehmen" gibt es ja nicht als selbständige Einheit, wenn es keine GmbH ist. Selbst wenn es im Kauifvertrag steht, ändert das nichts daran, dass er selber der Käufer ist. Es gibt also kein Unternehmen "Cahe XY", sondern "Cafe XY" ist nur die Bezeichnung, unter der dein Freund im Geschäftsverkehr auftritt.

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Markus373 
Fragesteller
 09.05.2024, 20:00
@Roland Sperling

Kurz gesagt: er müsste theoretisch das Auto „teilen“, sei es durch den Verkauf und durch das Teilen des Geldes oder er zahlt ihr die Hälfte aus?

Kann man bei einer Scheidung generell auf seine Anteile verzichten?
z.B Person A möchte die Scheidung, will jedoch von Person B sozusagen „nichts“ (rein aus Interesse)

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Roland Sperling  09.05.2024, 20:29
@Markus373

Ein solcher Verzicht ist möglich, aber man braucht dafür einen notariellen Vertrag.

Und nochmal: nein, er muss das Auto nicht teilen. Das Wert des Autos wird zusammen mit allem anderen Vermögen zu seinem Endvermögen zusammengerechnet, davon wird sein Anfangsvermögen abgezogen. Die Difrferenz ist sein Zugewinn, der dann mit dem Zugewinn der Frau verglichen wird. Falls die Frau einen höheren Zugewinn hat, muss der Mann gar nichts zahlen, sondern bekommt etwas von seiner Frau. Falls der mann den hhöheren Zugewinn hat, miss er etwas an die Frau ausgleichen. Wie viel das ist, hängt von seinem Vermögen, von seinen Schulden, von seinem Anfangsvermögen, vom Vermögen der Frau, von ihren Schulden und von ihrem Anfangsvermögen ab.

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Die Frage ist etwas sinnfrei.

Das KFZ ist Betriebsvermögen des Unternehmens. Selbst wenn der Unternehmer zu 100% Firmeninhaber ist, bleibt das KFZ Teil des Firmenvermögens, da es dort im Anlagevermögen steht. Somit erhöht das Fahrzeug den Wert des Unternehmens, und damit der Anteile des Unternehmers, und fließt insofern bestenfalls nur indirekt in die Berechnung des Zugewinns bei der Vermögensauseinandersetzung ein.

Markus373 
Fragesteller
 08.05.2024, 23:21

also der Ehegatte ist der Besitzer eines Cafés und das ist eben sein Geschäftswagen.
kurz und knapp: das Auto spielt bei der Scheidung also keine Rolle?

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