Muss ich schriftlich kündigen oder nicht?

7 Antworten

Monate. Muss ich überhaupt schriftlich kündigen?

ja, so sieht es das Gesetz vor

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 623 Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Gabi1895 
Fragesteller
 05.10.2020, 10:15

Also reicht es quasi wenn ich es einfach abgebe und schnell gehe? Wenn er es erst morgen liest ist es ja sein Problem.

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GutenTag2003  05.10.2020, 10:17
@Gabi1895

Die Kündigungsfrit musst Du einhalten.

Möglicherweise - steht im Vertrag - beträgt sie nur einen Tag.

Wenn er es erst morgen liest ist es ja sein Problem.

ja, sie muß aber bei ihm eingehen.

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Gabi1895 
Fragesteller
 05.10.2020, 10:19
@Gabi1895

Da steht nichts zum Thema Kündigung nur „Die ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit“

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GutenTag2003  05.10.2020, 10:20
@Gabi1895

Dann gilt ...

(BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

...

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

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GutenTag2003  05.10.2020, 10:22
@SiViHa72

Nein, 14 Tage ja aber nicht zwangsläufig zum 15./Letzten eines Monats, außer es ergibt sich gerade so.

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ja.

Schriftlich musst du kündigen. Aber du brauchst keine Gründe nennen.

Gabi1895 
Fragesteller
 05.10.2020, 10:16

Einfach beim Kollegen abgeben und schnell raus geht also ja?

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AngiedieSchlaue  05.10.2020, 10:26
@Gabi1895

Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast, sieht es einfach besser aus, Du gibst die Kündigung beim Chef persönlich ab.

Allerdings heißt das nicht, dass Du von diesem Zeitpunkt ab von der Arbeit befreit bist.

Aber vielleicht sieht es der Chef auch so, dass auf eine weitere Zusammenarbeit verzichtet werden kann und stellt Dich frei.

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Gabi1895 
Fragesteller
 05.10.2020, 10:28
@AngiedieSchlaue

Wenn er jetzt sagt sie müssen aber heute arbeiten, kann ich mich aber ja trotzdem krankschreiben lassen oder?

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AngiedieSchlaue  05.10.2020, 10:31
@Gabi1895

Kannst Du. Aber das hinterlässt immer einen sehr schmalen Nachgeschmack.

Ziehe die paar Tage durch und verlasse dann hoch erhobenen Hauptes die Firma, wenn es dort so schlimm ist.

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Du kannst auch einfach ohne irgendeinen Kommentar nicht mehr hingehen. Dann fehlst Du unentschuldigt und wirst irgendwann gekündigt werden. Im Zeugnis macht sich das nicht gut, aber wenn Dir das egal ist, wäre das auch eine Möglichkeit.

Du kannst die Kündigung per E-Mail zuschicken. Dann musst du aber zumindest eine Lesebestätigung anfordern, die aber oft ignoriert wird.

Richtig und sicherer ist es, in schriftlicher Form zu kündigen, diese dem verantwortlichen Mitarbeiter vorzulegen und gegenzeichnen zu lassen. Theoretisch hast du immer noch die Pflicht, die restlichen zwei Wochen abzüglich eines eventuellen Urlaubs (i.d.Regel 2,5 Tage pro Monat) zu arbeiten. Fristlose Kündigungen sind natürlich auch möglich, die Begründungen dafür stehen bei Wikipedia. "Asozial" ist definitiv keine davon.

Solltest du deinen Arbeitsvertrag nicht einhalten, kann der Arbeitgeber theoretisch vor Gericht ziehen. Ohne deinen Fall zu kennen, gehe ich aber davon aus, dass beide Seiten kein großes Bedürfnis auf eine längere Zusammenarbeit haben.

Nemesis900  05.10.2020, 10:53

Nicht nur die Lesebestätigung wird dabei oft ignoriert sondern sondern die gesamte Kündigung da eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf elektronischen Weg gesetzlich ausgeschlossen ist.

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Olaf2205  05.10.2020, 11:15
@Nemesis900

Der sichere Weg ist es nicht.

Du hast recht, dass E-Mails vom Arbeitgeber angefechtet werden können. Es gibt Gerichtsurteile, die die Kündigung per E-Mail OHNE entsprechende "elektonische Unterschrift" zulassen. Darauf muss man sich nicht verlassen.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Gerichtsverfahren aus diesem Grund bei 450-Euro-Jobs selten sind.

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und am liebsten garnicht schriftlich kündigen

du wirst es müssen, anders geht es nicht, das schreibt das Gesetz so vor.

die Kündigung gleich bei nem Kollegen abgeben

nein, dem Chef oder Filialleiter; oder im Büro; lass dir eine Bestätigung geben.

Die Probezeit sind 3 Monate

und im Arbeitsvertrag steht die Kündigungsfrist, steht dort nix, gilt automatisch das BGB; 2 Wochen sind vorgegeben.