Beim minijob kündigen?

3 Antworten

Du musst dennoch schriftlich kuendigen, also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (nicht per Fax, WhatsApp, e-Mail u.s.w.). Wenn eine Probezeit vereinbart wurde, geht das mit der fuer die Probezeit geltenden Kuendigungsfrist (gesetzlich 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag, vertraglich kann aber auch eine andere Frist wirksam vereinbart worden sein).

Wenn sich aus dem Vertrag nicht ergibt, dass eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses unzulaessig ist, geht das auch schon vor Antritt. Die Kuendigungsfrist beginnt dann am auf den Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber folgenden Tag.

Ergibt sich hingegen aus dem Vertrag, dass eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses unzulaessig ist, kannst du zwar auch schon vorher kuendigen, die Kuendigungsfrist beginnt dann aber erst am auf den Beginn des Arbeitsverhaeltnisses folgenden Tag.

Willst du die Kuendigungsfrist nicht einhalten, bitte den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag. Der kann zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden und unterliegt somit keinen Fristen. Voraussetzung ist aber natuerlich, dass der Arbeitgeber auch damit einverstanden ist (was er meist wohl sein wird, aber eben nicht immer).

Ich würde mich unverzüglich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen, und es mit ihm klären, möglicherweise bietet man dir einen Aufhebungsvertrag an o.ä.

All diese Details findest du in deinem Vertrag.