Muss ich Katze zurücknehmen ohne Kaufvertrag?

13 Antworten

Hallo,

grundsätzlich gelten auch mündliche Kaufverträge - dabei wären aber Zusatzabreden, wie z.B. eine mögliche Rücknahme - schwer zu beweisen.

Laut Kaufvertragsrecht (BGB), bei dem auch ein Tier als "Sache" gilt und den gleichen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt wie z.B. ein Fernseher, gibt es keine Rücknahme "bei Nichtgefallen" oder "habe ich mir anders überlegt" etc. (Das gilt nur beim Fernabsatzgesetz, das hier aber nicht zur Geltung kommt).

Eine Rückgabe oder eine Mängelbeseitigung ist nur bei einem Sachmangel der Ware möglich - die Stubenreinheit zählt nicht dazu, da es sich ja hier nicht um eine zugesicherte Eigenschaft der Ware handelt (jeder weiß, dass Stubenreinheit erlernt werden muss).

Insofern bist du rechtlich natürlich weder verpflichtet, die Ware zurückzunehmen noch das Geld zurückzuzahlen. Da kannst du ganz beruhigt sein.

ABER: Wer Tiere vermehrt übernimmt damit eine hohe Verantwortung - auch WEIT über den Verkauf hinaus. Es wäre also eine absolute Schande, das Kitten jetzt in einer ungeliebten Umgebung zu lassen und es seinem mit Sicherheit sehr unschönem Schicksal preiszugeben.

Selbstverständlich verpflichtet dich deine Verantwortung, dieses Kätzchen sofort zurückzunehmen - auch, wenn du das Geld dafür dann zurückzahlen musst.

Ansonsten darfst du dich in die Reihe der fiesen und verantwortungslosen Vermehrer einreihen!

Dass so etwas hier überhaupt einer Frage bedarf ist für mich völlig und absolut unverständlich!

Du hast alles richtig gemacht. Du musst sie nicht zurück nehmen.

Ein Tier ist doch verdammt noch mal kein Pulli, den man einfach so umtauschen kann.

Der Dame sollte klar gemacht werden, dass die unsauberkeit der Katze vielleicht durch den Umzug entstanden ist.

Unmöglich das Benehmen von der.

Sie sollte sich Gedanken machen.

Ich habe vor ein paar Wochen meine Kitten ebenfalls abgegeben, allerdings habe ich immer 2 zusammen vermittelt, da ich der Meinung bin, dass Katzen, die nicht raus kommen, nicht alleine gehalten werden sollten.


spikecoco  08.10.2019, 10:13

nein sie hat nicht alles richtg gemacht, sie hat vermehrt, ein verantwortungsbewusster Züchter würde das Tier sofort zurücknehmen um ihm eventuell das Los eines Wanderpokals zu ersparen.

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Snake34  08.10.2019, 13:27
@spikecoco

Sehe ich anders, aber zum Glück hat jeder seine eigene Meinung

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Lebende Tiere sind prinzipiell vom Umtausch ausgeschlossen. Da kann die Käuferin zum Anwalt rennen und klagen wie sie will.

Das die Katze im neuen Zuhause nicht stubenrein ist, kann z.B. auch einfach daran liegen, dass sie noch nicht rausgefunden hat, wo sie hin machen kann. Sprich sie kennt das neue Katzenklo noch nicht.


dsupper  08.10.2019, 09:28

Woher nimmst du die Kenntnis, dass lebende Tiere vom Umtausch ausgeschlossen sind?? Im Kaufvertragsrecht gelten auch Tiere als Sache - ebenso wie ein Fernseher - und das bedingt die gleichen Rechte und Möglichkeiten.

Bei einem bewiesenen Sachmangel (den es hier natürlich nicht gibt) ist es durchaus möglich, auch ein Tier zurückzugeben, bzw. den Verkäufer für die Beseitigung dieses Mangels (z.B. erbliche nachgewiesene Erkrankung) in Anspruch zu nehmen.

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Wie lange war sie denn bei der neuen Besitzerin? Das die kleine erstmal Zeit braucht um anzukommen und sich daran zu gewöhnen sollte klar sein. Vermutlich kennt sie sich nicht mit Katzen aus sonst würde sie nicht so rummeckern.

Einerseits würde ich sagen das es kein Umtauschrecht gibt aber wer weiß was sie mit der Katze gemacht hat/machen wird. Aber um der Katzen zu liebe solltest du sie zurücknehmen und ihr dann ein neues zu Hause suchen an Leute mit Erfahrung. Aber die volle Summe würde ich nicht geben. Vielleicht die Hälfte/etwas mehr aber nicht alles da dadurch das du sie zurück nimmst dir kosten entstehen. Auch würde ich mit der Katze erstmal zum TA gehen bevor du ihr das Geld (wieviel auch immer) gibst und sie durchchecken lassen das sie gesund ist und nicht durch falsche Behandlung durch die Besitzerin Krank wurde.

Sag ihr das du es nur machst, wenn du willst, weil dir das Katzenwohl lieber ist und du ihr aber nicht alles gibst, da es für Tiere kein Umtauschrecht gibst und es für die eine Qual ist wieder weggebenen zu werden. Das du sie beim TA untersuchen lassen willst das alles gut ist und daher nicht alles Geld zurück gibt. Du machst das Freiwillig und nicht, weil du es musst. Daran soll sie denken.

Hebe dir die Nachrichten gut auf für den fall das was kommen könnte, was aber sehr unwahrscheinlich ist.

Woher ich das weiß:Hobby

Susall0815 
Fragesteller
 08.10.2019, 15:36

Seit dem 30.09 ist sie in ihrem neuen Zuhause

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ScarletWitch1  08.10.2019, 15:50
@Susall0815

Sie ist noch keine Woche da und schon wieder weggeben? Die Frau hat sie nicht mehr alle. Es ist doch klar das sich die kleine noch an die neue Umgebung gewöhnen muss und das dauert bei manchen länger und sie ist noch ein Baby und schafft es vielleicht nicht immer rechtzeitig vorallem da alles noch ganz neu für sie ist. Genauso hätte sie ganz verschreckt sein können durch den stress, hätte sie die kleine dann auch wieder weggeben wollen?

Vielleicht sollte sie die kleine nicht alleine lassen und immer, wenn sie mitbekommt das sie muss in die Katzentoilette setzen und eventuell mehrer Toiletten aufstellen.

Sie ist ein Baby und muss noch lernen, da ist es doch klar das Unfälle passieren. Wenn sie das nicht wollte hätte sie sich eine Erwachsene Katze nehmen sollen.

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nur weil sie nicht stubenrein sein soll?

lass sie mal zum Anwalt gehen, der wird sie auslachen

du st die katze nicht zurücknehmen


TheLouh  08.10.2019, 07:55

Aber solltest es Trotzdem tun, da das Tier sonst im Tierheim landet. Du kannst sie sicher neu vermitteln und sie kann ein tolles Leben haben.

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