Muss ich jetzt eine Beurlaubung beantragen, wegen Messebesuch?
Hi,
da ich in der 11ten den Kurs Beruf und Studium habe, muss ich 3 Messen besuchen. Eine hatte ich schon am Samstag besucht. Die anderen zwei Messen sind mitten in der Woche, bzw. schon nächste Woche, wobei ich zwei Tage fehlen werde. Reicht einfach ein Entschuldigungszettel oder muss ich jetzt eine Beurlaubung beantragen?
Unser Kursleiter meinte dazu sollen wir den Beurlaubungszettel nutzen, doch ich finde es ein Unding, denn da steht nur, wenn man über drei Tage fehlt, soll man das Beantragen, aber ich fehle ja nur zwei Tage und da reicht doch einfach ein Entschuldigungszettel oder nicht?
Ich bin einfach nur verwirrt.
3 Antworten
Grundsätzlich müssen solche geplanten Fehltage genehmigt werden. Bis 2 Tage kann der Klassenlehrer/ Tutor genehmigen. Ab 3 Tagen ist das Sache der Schulleitung. Du musst das bis spätestens 7 Tage vorher machen.
Das händische Entschuldigungsschreiben wird nur bei kürzeren Ausfallszeiten wegen Krankheit akzeptiert.
Fehlst du ohne Antrag, kann dir das als Schwänzen ausgelegt werden.
Für Berufswahlveranstaltung ist der Antrag reine Formsache, das wird immer genehmigt. Füll das Ding aus und gut ist.
Unser Kursleiter meinte dazu sollen wir den Beurlaubungszettel nutzen, doch ich finde es ein Unding, denn da steht nur, wenn man über drei Tage fehlt, soll man das Beantragen, aber ich fehle ja nur zwei Tage und da reicht doch einfach ein Entschuldigungszettel oder nicht?
Wo steht, dass hier ("man über drei Tage fehlt, soll man das Beantragen") genau?
Punkt 2 gibt nur vor, dass man Anträge bis zu drei Tagen, beim Tutoren abgeben muss und alles darüber hinaus bei der Schulleitung.
Anträge bis zu 3 Tage sind beim Tutor zu stellen - steht da
also ist ein Antrag zu stellen ...
aber was ist dann das da auf der linken Seite? ''Der Antrag erfolgt im Rahmen der 3-Tage-Regelung'' ist damit nicht gemeint, dass man dann mehr als drei Tage fehlt oder was ist damit gemeint?
aber links steht doch, ''der Antrag erfolgt im Rahmen der 3-Tage-Regelung'' ist damit nicht gemeint, dass wenn man länger als 3-Tage fehlt, dieses dann beantragen soll?