Muss ich jemandem vom Suizidversuch abhalten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du jemanden nicht vom Suizid abhältst musst Du das lediglich mit Deinem Gewissen ausmachen. Schliesslich hättest Du ihn ja vielleicht davon abhalten können, in dem Du mit ihm geredet hättest.

Wenn er gesprungen ist und Du NICHT den Notruf wählst, ist das unterlassene Hilfeleistung nach §323c Strafgesetzbuch. Denn ein Suizid ist, auch wenn er geollt und absichtlich herbeigeführt wird, erst einmal ein Unfall und ein Notfall.

Selbstverständlich kannst und sollst Du dem Rettungsdienst sagen, was Du beobachtet hast und dass Du ihn nicht mehr vom Springen hast abhalten können.

Jedoch trifft dann einzig und alleine der Notarzt oder ein Arzt im Krankenhaus dann die Entscheidung, ob der Patient sterben darf oder nicht. Das ist natürlich nicht im Sinne des Suizidenten.

Abber dennoch: Wer weiss, wie das Leben verlaufen wäre, wenn Du ihn hättest vom Suizid abhalten können. Vielleicht wäre er die Liebe Deines Lebens geworden? Vielleicht wäre es der zukünftige Budneskanzler der BRD geworden? Vielleicht hätte er alleine den Mut und die Mittel besessen, die Menschheit zu retten?

Das weiss niemand und wird niemals jemand erfahren, wenn man jemand einfach springen und sterben lässt.

Ich jedenfalls würde mir bis ans Ende meines Lebens Vorwürfe machen, wenn ich nicht geholfen hätte - egal wie.


Simkram34 
Fragesteller
 01.11.2021, 21:25

Jup, das könnte ich gut verstehen, ich würde auch intuitiv versuchen die Person vom Leben zu überzeugen und ihre Entscheidung zu überdenken. Neben bewusst getroffenen Bilanzsuiziden z.B. aufgrund unheilbarer Krankheiten sind oft (überwiegende Mehrzahl) Suizidversuche eine spontane Fehleinschätzung der gegenwärtigen Lebenssituation als unveränderbar und unerträglich, während der tatsächliche Suizid diese temporäre Situation in eine permanente zementiert. Auch psychische Krankheiten verhindern eine fundierte Einschätzung der gegenwärtigen Situation bzw. die Einsicht, dass dies auch nur temporär sein kann. Daher war die Frage auch eher ein juristisches Gedankenspiel, weil trotz dieser Diskrepanz der Jurist davon ausgeht, dass jeder diese Entscheidung frei bestimmen kann.

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Traveller5712  02.11.2021, 07:45
@Simkram34

Deswegen habe ich ja den 323c StGB ins Spiel gebracht ;) Unterlassene Hilfeleistung ist nämlich ein heisses Eisen. Es gibt vermutlich wenig Anklagen auf dieser Grundlage in D - und es müssten viel mehr sein - z.B. all jene, welche an Unfällen einfach so vorbeifahren, gucken was es zu gucken gibt, sich darüber das Maul zerreisen, und dann weitergondeln als sei nichts geschehen.

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Hi, grundsätzlich bist du zur Hilfe verpflichtet, sofern du dein eigenes Leben dadurch nicht in gefahr bringen musst... Als Beispiel jemanden vor einem Suizid aufhalten indem du mit ihm redest und nebenbei die Polizei anrufen ist in Ordnung, ihn fest packen und wegzerren könnte dich selbst in Gefahr bringen... Liegt der Betroffene schon da, dann erste Hilfe, Polizei und notarzt alarmieren... Anderes Beispiel bei einem Autounfall (wenn du als erster hinkommst) musst du den rettungswagen und Polizei verständigen und ggf schauen, wie und ob du den verunglückten helfen kannst (Warndreieck, Warnung des Verkehrs) aber wenn du eine junge frau bist und es ein sehr seltsamer Unfall bei Nacht ist (leider gibt es auch gefakte Unfälle) dann reicht Polizei und notarzt alarmieren, Auto verschließen und auf Hilfe warten...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn er springen will, dann könntest du ihn theoretisch anfeuern und das wäre nicht strafbar.

Wenn er bewusstlos am Boden liegt, dann musst du ihm aber unbedingt helfen.


Simkram34 
Fragesteller
 01.11.2021, 21:27

Stimmt, ob ich allerdings diese moralisch nicht ganz saubere Sache mit mir her schleppen möchte ist natürlich eine andere Sache ;)

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Ja, unterlassene Hilfeleistung.

Gesunde Menschen haben eine Hemmung sich zu töten. Wenn die nicht funktioniert, dann sind Fachleute gefragt (Depressionen, Krankheit, Erpressung ...).

wenn ich sehe wie jemand vom Hochhaus springen will

Dann informierst Du die Polizei über den Notruf

Und wie ist das wenn der schon gesprungen ist und bewusstlos?

Du bist verpflichtet soweit es dir möglich ist Hilfe zu leisten, dies beinhaltet auch einen Notruf abzusetzen.