Muss ich eine schriftliche Aussage bei der Polizei machen?

4 Antworten

Du kannst es ruhigen gewissens ignorieren, war mir auch mal passiert. Das ist rein freiwillig und wenn ich du wäre würde ich den Freund nicht in die Pfanne hauen.

Enel3221 
Fragesteller
 21.11.2023, 17:09

Das sowieso also muss ich nicht draufeingehen weil die haben mir eine Frist gegeben innerhalb 2 Wochen

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Chirok471  21.11.2023, 17:10
@Enel3221

Auch die musst du nicht einhalten, wie gesagt es ist rein freiwillig

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Sieh dir den Brief von der Polizei genau an:

Quelle

Bei Zeugen ist es in der Tat so, dass diese durch eine Rechtsänderung wirklich auch bei der Polizei erscheinen müssen. Und zwar, wenn ein Auftrag der Staatsanwaltschaft vorliegt. So steht es in § 163 Abs. 3 StPO:

Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. 
Enel3221 
Fragesteller
 21.11.2023, 17:30

Tut mir leid wenn ich dich falsch verstehe mein Brief ist von der Polizei wo ich schriftlich aussagen soll

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Birkenpilz  21.11.2023, 17:34
@Enel3221

mit Ermittlungspersonen ist in dem zitierten Artikel die Polizei gemeint.

Also wenn im Brief etwas ähnliches drin steht wie im Auftrag der Staatsanwaltschaft, dann solltest du der Ladung Folge leisten oder wenigstens bei einem Rechtsanwalt nachfragen, damit du sicher bist.

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Enel3221 
Fragesteller
 21.11.2023, 17:44
@Birkenpilz

Also habe es mir nochmal durchgelesen und da steht nur Polizeipräsidium (Meine Stadt) mehr nicht

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Wenn du die Vorladung von der Polizei ignorierst, kannst du irgendwann als Zeuge vor Gericht vorgeladen werden.

Und wenn du da auch einfach wegbleibst, kann es passieren, dass die Polizei dich zu Hause abholt und zwangsweise bei Gericht vorführt. Und Kosten entstehen für dich dann auch.

Steht alles im § 51 StPO (Paragraph 51 Strafprozessordnung):

https://dejure.org/gesetze/StPO/51.html

"Kann" heißt nicht "muss". Aber so könnte es eben dann im für dich ungünstigsten Fall passieren.

Chirok471  21.11.2023, 17:20

War bei mir nicht der Fall

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WeiSte  21.11.2023, 17:24
@Chirok471

Das wird auch bei Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl kaum passieren, weil es da meistens gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Wenn das Verfahren eingestellt wird oder mit Strafbefehl erledigt wird zum Beispiel.

Das liegt aber dann letztlich vor allem am Täter, ob der sagt, "ja ok, ich habe da einen Fehler gemacht, jetzt zahle ich auch dafür und ich mache so was nie wieder".

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Enel3221 
Fragesteller
 21.11.2023, 17:49
@Chirok471

chirok kann man sich kurz in kontakt setzen ?
(gib mir denn Beat Cousin)

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Enel3221 
Fragesteller
 21.11.2023, 17:21

also er hat was geklaut im wert von 3 euro findest du nicht das es zu krass ist

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WeiSte  21.11.2023, 17:26
@Enel3221

Bei 3 Euro passiert da vermutlich nicht viel. (Siehe meinen anderen Kommentar hier.)

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Wenn Du nicht auf das polizeiliche Schreiben antwortest, werden sie Dich persönlich vorladen, da bist Du dann verpflichtet, Dich zu melden. Das Schreiben kannst Du noch ignorieren.