Muss ich eine Rechnung bezahlen wenn die Reperatur nicht erfolgreich war? ?

3 Antworten

Wenn das Teil nicht erforderlich war, musst Du es sicher nicht bezahlen, ebenso nicht das zweite ebenfalls unnötige Teil.

Wieviel Arbeitslohn angemessen wäre, kann man schwer beurteilen, dazu müsste man genauer wissen, was besprochen und beauftragt wurde.

Wenn der Schaden nicht behoben werden konnte, sollte auch nur die An- und Abfahrt sowie die Kosten für die Begutachtung des Schadens berechnet werden. Ganz ohne Arbeitslohn wird es nicht gehen, denn die Begutachtung des Schadens hat ja auch Zeit erfordert unabhängig von einer möglichen
Reparatur.

Arbeitslohn für eine beauftragte Reparatur kann nur berechnet werden, wenn diese auch erfolgreich durchgeführt wurde, es sein denn, der Handwerker hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die Reparatur keinen Erfolg hat und Du trotzdem die Kosten tragen musst.

Falls eine Verbraucherzentrale bei euch in der Nähe ist, würde ich mich dort einmal beraten lassen, das ist rechtssicherer als meine Auskunft.

Sie haben auf eigenen Wunsch SEINE Leistung in den Anspruch genommen also müßten Sie zahlen... Die Frage ist nun, ob Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, dass er das Teil bestellt und ob Sie vorher darüber Informiert wurden das es sein kann das es nicht an diesen Teil liegt?! ;)


Gabriele164 
Fragesteller
 23.05.2017, 15:50

Er war sicher, dass es sich um dieses Teil handelt auf Nachfrage bei dem Hersteller.

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