Muss ich ein schlechtes Abgangszeugnis in der Bewerbung erwähnen?

MrSlowhand129  22.11.2022, 16:49

Warum nicht das,von der 12. Klasse

kenaidra 
Fragesteller
 22.11.2022, 16:49

zu viele Defizite

8 Antworten

man sollte ehrlich sein.....alles andere kann man strafrechtlich bewerten

kenaidra 
Fragesteller
 22.11.2022, 16:50

Was keiner weiß macht keinen heiß und dies gilt auch wenn niemand es herausfinden kann

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Christian320  22.11.2022, 16:51
@kenaidra

genau DAS haben andere auch schon gesagt und sind tief gestürzt,.....aber DEIN Problem, zum Glück nicht meines

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HarryXXX  22.11.2022, 16:56

Was soll denn da bitte strafrechtlich zu bewerten sein?

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HarryXXX  22.11.2022, 16:59
@Christian320

Nein, Realist. Wenn irgendetwas strafrechtlich relevant sein soll, dann muss es dafür auch ein entsprechendes Gesetz geben. Irgendein vorhandenes Zeugnis nicht einzuleiten ist keinesfalls strafrechtlich zu bewerten, denn damit wird gegen kein Gesetz verstoßen. Damit macht man wahrscheinlich einen schlechten Eindruck, das war es dann aber auch.

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Christian320  22.11.2022, 17:00
@HarryXXX

allein schon der schlechte Eindruck macht schon den Unterschied zwischen Zu- und Absage

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HarryXXX  22.11.2022, 17:01
@Christian320

Damit hast du vollkommen recht, aber strafbar macht man sich deswegen noch lange nicht.

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Du kannst auch die Flucht nach vorne antreten. Du lässt das Zeugnis von der 12. Klasse einfach weg und wenn dich jemand danach fragt, dann sagst du eben die Wahrheit - dass es so grottenschlecht ist, dass du es nicht vorzeigen wolltest. In manchen Fällen hilft das.

Bitte leg Dein Abgangszeugnis vor. Geradlinigkeit wird immer positiv angerechnet. Kommt irgendein Schwindel raus, wars das mit der Stelle. Außerdem werden nicht in jedem Betrieb dieselben Stärken in denselben Fächern benötigt. Für eine Tätigkeit mit der Notwendigkeit zu einer Stärke im künstlerischen und zwischenmenschlichen Bereich brauchst Du z.B. keine Topnote in Mathematik und Physik. Für einen wissenschaftlich technischen Beruf hingegen wäre sie hingegen unverzichtbar.

Kannst das machen, aber dann entsteht eine Lûcke im Lebenslauf. Die wirst du beim Vorstellungsgespräch dann erklären müssen.