Muss ich ein schlechtes Abgangszeugnis in der Bewerbung erwähnen?
Ich besuche gerade die 12. Klasse (in NRW) und es sieht nicht so aus, als würde ich diese bestehen. Kann ich, da ich in der 12 ja nur ein Abgangszeugnis bekomme, bei Bewerbungen "nur" mein Zeugnis der 11. Klasse in die Bewerbung tun? Es wird ja bei Bewerbungen nur nach dem Abschlusszeugnis gefragt und dieses ist das von der Klasse 11. Gibt es eine Möglichkeit, wie die Stelle bei der ich mich theoretisch bewerbe, herauszufinden, dass ich noch ein Abgangszeugnis habe?
Warum nicht das,von der 12. Klasse
zu viele Defizite
8 Antworten
man sollte ehrlich sein.....alles andere kann man strafrechtlich bewerten
genau DAS haben andere auch schon gesagt und sind tief gestürzt,.....aber DEIN Problem, zum Glück nicht meines
Nein, Realist. Wenn irgendetwas strafrechtlich relevant sein soll, dann muss es dafür auch ein entsprechendes Gesetz geben. Irgendein vorhandenes Zeugnis nicht einzuleiten ist keinesfalls strafrechtlich zu bewerten, denn damit wird gegen kein Gesetz verstoßen. Damit macht man wahrscheinlich einen schlechten Eindruck, das war es dann aber auch.
allein schon der schlechte Eindruck macht schon den Unterschied zwischen Zu- und Absage
Damit hast du vollkommen recht, aber strafbar macht man sich deswegen noch lange nicht.
Du kannst auch die Flucht nach vorne antreten. Du lässt das Zeugnis von der 12. Klasse einfach weg und wenn dich jemand danach fragt, dann sagst du eben die Wahrheit - dass es so grottenschlecht ist, dass du es nicht vorzeigen wolltest. In manchen Fällen hilft das.
Ja sollte man
Bitte leg Dein Abgangszeugnis vor. Geradlinigkeit wird immer positiv angerechnet. Kommt irgendein Schwindel raus, wars das mit der Stelle. Außerdem werden nicht in jedem Betrieb dieselben Stärken in denselben Fächern benötigt. Für eine Tätigkeit mit der Notwendigkeit zu einer Stärke im künstlerischen und zwischenmenschlichen Bereich brauchst Du z.B. keine Topnote in Mathematik und Physik. Für einen wissenschaftlich technischen Beruf hingegen wäre sie hingegen unverzichtbar.
Kannst das machen, aber dann entsteht eine Lûcke im Lebenslauf. Die wirst du beim Vorstellungsgespräch dann erklären müssen.
Was keiner weiß macht keinen heiß und dies gilt auch wenn niemand es herausfinden kann