Bewerbungszeugnis?

1 Antwort

Auf der Grundlage einer Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Sekundarstufe I und die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse ist es nur möglich, den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Jahrgangsstufe 10 zu vergeben. Dies gilt für alle Bundesländer.

https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Schulformen-und-Bildungsgaenge/Gymnasium/Mittlerer-Abschluss

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schüler eines Gymnasiums