muss ich die Sachen von meinem Ex aufheben?
Hallo ich hoffe ich bekomme von euch eine Antwort. zum Sachverhalt: mein Ex der mich beklaut und betrogen hat, hab ich im Januar 2017 durch die Polizei wegen häuslicher Gewalt aus der Wohnung raus holen lassen. Nachdem ich eine einstweilige Verfügung erwirkt habe und er nicht mehr ins Haus durfte ist er dann bei seiner neuen Freundin untergekommen. Ich habe ihn an Ostern 2017 das letzte mal gesehen. Irgendwann sind er und seine neue Lebensgefährtin vom Ort weg gezogen. Keine Ahnung wohin. Da ich nun aber von ihm keine Telefonnummer oder anschrift hatte, habe ich kurz nach Weihnachten 2017 seiner Freundin per Whatsapp geschrieben mit der Bitte dafür zu sorgen das sie seine Sachen (Klamotten und Unterlagen) nach Terminvereinbarung bei mir abzuholen. Ich habe eine Frist bis Ende Januar 2018 gesetzt. die Dame hat das gelesen und mich dann blockiert. Nun hat sich niemand gerührt und ich hab seine Sachen Ende März 2018 entsorgt. Jetzt kommt heut also mehr als 2 Jahre nachdem er das letzte mal hier in der Wohnung war ein Schreiben von seinem Anwalt um Herausgabe seiner Sachen, wie sein Pass (der sowieso in 2016 abgelaufen war) sein Gabelstaplerführerschein, die Steueridentifikationsnummer und diverser andere Plempel der nicht benannt wurde. Bei Nichtherausgabe soll ich dann auf Schadenersatz verklagt werden. Nun frag ich mich wo geschrieben steht das ich den Plunder jahrelang aufheben muss. Ich bin keine Lagerhalle oder keine Behörde und habe m. E. keine Pflicht diese Sachen von ihm aufheben zu müssen. Zumal ich ja seiner Freundin geschrieben hatte sie sollen das Zeug holen. Nun meine Frage, was kann mir schlimmstenfalls passieren und wie soll ich mich weiterhin verhalten????? Wieviel Schadenersatz ein abgelaufener Pass ein Staplerführerschein und eine Steueridentifikationsnummer mich an Schadenersatz kosten können?????? Vielen dank für eure Antworten
7 Antworten
Da er sich gleich mit Anwalt meldet ohne vorher Kontakt zu suchen, gehe ich davon aus das er genau das geplant hatte - abwarten bis du die Sachen entsorgst und dann Schadenersatz verlangen.
Vllt ist es wirkl. besser du nimmst dir auch einen Anwalt.
Als ich das mit der Steuer-ID lass hab ich echt gelacht.
Was für Affen.
Die kriegt er problemlos von seinem Finanzamt und sie steht auf Lohnabrechnungen etc.
Pure Schikane.
Und ein abgelaufener Pass ist nichts wert.
Ansonsten ist das mit dem Wegwerfen so ne Sache, die Frist war recht kurz.Am besten konsultierst Du auch einen Anwalt.
Das habe ich z.B. dazu gefunden:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Aufbewahrungsfrist--f270639.html
Frist hast du gesetzt. Sachen von Wert hätten versteigert werden können (alte Socken etc. dann wohl eher nicht...) und das Geld hätte dann beim Amtsgericht hinterlegt werden müssen.
Steueridendifikationsnummer: lächerlich! Kann er sich jederzeit wieder holen
Pass: hast du nie gehabt?!
Gabelstablerführerschein: kann er sich neu besorgen. War doch auch bei den Sachen dabei, die er mitgenommen hat??!!
Eigentlich hast du Alles richtig gemacht. Du hast eine Frist gesetzt. Nichts ist passiert... Es gab nichts von Wert, was man hätte zu Geld machen können. Soll er doch klagen.
Es wäre ja erst einmal zu beweisen, von seiner Seite, dass du seinen Pass und anderes überhaupt hattest! Oder hast du detailliert aufgelistet-in der Nachricht an seine Freundin- was er abholen soll? Falls nicht... lass ihn mal nachweisen das du wichtige Dinge von ihm hattest! Steuer-ID??? Der Anwalt muss aber schön blöd sein, so etwas überhaupt zu schreiben!!
Kannst du den beweisen das du ihr geschrieben hast
ja ich hab die Nachricht noch im Handy gespeichert