Muss ich die Mahngebühren/Verwaltungsgebühren beim 2. Bescheid zahlen?

3 Antworten

Ich vermute du hast eine schriftliche Verwarnung mit Verwarngeld angeboten bekommen. Indem du das nicht bezahlt hast, hast du dies abgelehnt.

Jetzt ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige draus geworden. Die hat Verwaltungsgebühren inne.

Muss ich den zahlen

Ich frage mich ja schon ein bisschen, wie du etwas anderes erwarten konntest ehrlich gesagt. Egal worum es geht, Gebühren werden immer fällig, wenn man Zahlungsfristen nicht nachkommt, wenn auch nicht immer in dieser Höhe.

Ja, auch die Gebühren musst du zahlen. Du hast das Verwarngeldangebot nicht angenommen, jetzt wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, der Verwaltungskosten mit sich bringt (§ 107 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

das reicht nicht mehr - das ist durch deine Nichtzahlung teurer geworden. das ist normal