Muss ich den Zählerstand (Strom) für die Endabrechnung mitteilen (Sonderfall)?
Hallo Zusammen,
bei mir erfolgt zum morgigen Tag der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Dem neuen Stromanbieter soll ich entsprechend den Zählerstand zum morgigen Tag mitteilen, was ich auch machen werde.
Nun der Sonderfall:
Von meinem bisherigen Stromanbieter erhielt ich heute eine E-Mail mit Bitte um Upload/Eintragung des heutigen Zählerstandes (letzter Tag der Belieferung).
Würde ich dies nicht tun, würde die Endabrechnung alternativ auf Basis eines analytischen Wertes erstellt. Der angegebene analytische Wert liegt hierbei ca. 400 kWh unter dem tatsächlichen Zählerstand zum heutigen Tag.
Nun meine Frage(n):
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mir einiges an Geld sparen würde, wenn ich den tatsächlichen Wert einfach nicht mitteile und die Endabrechnung somit auf Basis des analytischen Wertes (400 kWh weniger) erstellt würde?
Habe ich in dem Fall die Pflicht, den richtigen Zählerstand mitzuteilen und wäre es bereits ein Betrugsversuch, wenn ich dies nicht täte, weil mir daraus ein finanzieller Vorteil entstünde?
Wenn ich die E-Mail richtig verstehe, wird mir ja die Option eröffnet, den Zählerstand nicht mitzuteilen. Die Konsequenz wäre in dem Fall die Berechnung auf Basis des analytischen Wertes.
Dem neuen Stromanbieter teile ich den Wert zum morgigen Tag ganz normal mit. Kommt es hier zu einer Kommunikation zwischen dem neuen und dem alten Anbieter, sodass die Lücke von 400 kWh auffallen würde?
Wie würdet ihr vorgehen und was ist in dem konkreten Fall die Rechtslage?
Danke im Voraus!
1 Antwort
Du kannst es ruhig so machen, wie es Dir Dein bisheriger Stromanbieter ermöglicht. Vielleicht hast Du die Email gar nie erhalten. Vielleicht ist sie gar nie angekommen, Spam oder so?
Melde morgen den Zählerstand an den neuen Stromanbieter.
Gehe aber schon mal davon aus, dass die Zählerstände zum Abgleich an den Netzbetreiber geschickt werden, der natürlich auch sein Geld von den beteiligten Lieferanten will. Dir wird man keinen Betrug anhängen, aber wundere Dich nicht, wenn die Schlussabrechnung den Zählerstand enthält, den Du dem neuen Lieferanten meldest oder dass eine spätere Nachberechnung kommt.