eprimo - Zählerstandsschätzung durch Messstellenbetreiber?

2 Antworten

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Im SLP-Kundensegment werden die Zählerstände im Regelfall jährlich abgelesen.

Auch ist es üblich, dass Ablesekarten oder Internetportale zur Zählerstandsmeldung genutzt werden.

Aus der letzten Abrechnung sollte hervorgehen, in welche Abrechnungsperiode die Jahresabgrenzung erfolgt.

In Abhängigkeit der Zeitscheibe, sollten die Zählerstände abrechnungsrelevant beim Messdienstleister vorliegen, sei es durch Ablesung durch den Messtellenbetreiber oder Selbstablesung durch den Anschlußnutzer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jedes Mal, wenn du mit Frist aufgefordert wirst, musst du auch eingeben. Wenn du das versäumst, schätzt dich dein Netzbetreiber. Es sei denn du hast schon einen Stromzähler, den er aus der Ferne abfragen kann. Kann er das, macht er das auch.