Muss ich dem Vorbesitzer die Hälfte geben?

4 Antworten

Nein, das musst Du nicht. Du hast den Gegenstand anscheinend geschenkt bekommen, dann steht es Dir frei, damit zu tun, was immer Du möchtest.

Anders ist es, wenn euch etwas gemeinsam gehört.

Hallo,

nein - das musst du nicht. Ausser es ist bei der Schenkung so explizit vereinbart worden.

LG

Woher ich das weiß:Hobby – Gamer und PC-Bastler

Nein, dazu gibt es keine rechtliche Grundlage.

Geschenkt ist geschenkt. Das ist dein Eigentum und nicht mehr seins