Muss ich als Deutscher Staatsbürger zum türkischen Militär?

7 Antworten

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Ich rate Dir dringlchst: Fliege da nicht hin, Es gab schon mehrere Fälle, wo genau das, was Du oben geschildert hast, passiert ist. Ein Arbeitskollegevon mir kam erst nach mehreren Monaten wieder zur Arbeit... Auch er hatte nur die deutsche Staatsbürgerschaft.

gocreate2k 
Fragesteller
 20.06.2010, 13:50

ja genau das habe ich auch schon gehört und wenn man das thema googlet dann findet man auch viele entsprechende storys dazu. danke für die antwort.

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Das ist tatsächlich etwas kniffelig. Wenn du deine türkische Staatsangehörigkeit abgibst, kann es sein, dass du ein eventuelles Erbe an Grund-und Boden nicht antreten darfst ( war jedenfalls vor ca. 15 Jahren so, hatte da so einen Fall...). Hast du jedoch einen Grundwehr´dienst bei der Bundeswehr geleistet, brauchst du auf keinen Fall Angst zu haben, da zwischen der Türkei und der BRD dahingehende bilaterale Abkommen existieren. du kannst nähere auskünfte beim zuständigen Ausländeramt (meißt im Einwohnermeldeamt) einholen. Willst du NUR deine deutsche Staatsbürgerschaft, lege dies schriftlich beim einwohnermeldeamt nieder, dann kann dir auch nichts mehr passieren, selbst wenn du weder Wehrdienst noch Ersatzdienst geleistet hast. Möglichkeit 3: Hast du ein großes Erbe in der Türkei zu erwarten (Grundstücke, Häuser etc.) und KEINEN Grundwehrdienst oder Ersaztdienst abgeleistet, willst außerdem die türlische Staatsbürgerschaft behalten, dann kannst du dich von der türkischen Wehrpflicht gegen Zahlung von ( damals, erkundige dich telefonisch bei der Botschaft der Türkei z.B. in Köln!!!) 5000€ frei kaufen. Dann bist du sowohl deutscher, als auch türkischer Staatsbürger und in beiden Staaten Erb- und Grundbesitzberechtigt. Dieses Wissen ist jedoch nicht unbedingt der neueste Stand des Rechts, da ich z.Zt. wenig mit diesbezüglichem Ausländerrecht zu tun habe, Liebe Grüße, Chiliheadz. (P.s. Frage mal in einer Uni oder Fachhochschule bei den Sozialpädagogen/Arbeitern nach, dort bekommst du sicher sofort guten Rat, denn gerade Ausländerrecht steht heute mit im Zentrum der Ausbildung. Außerdem kostet der Rat dort nichts!)

Ich bin auch Deutscher, aber weil mein Vater in der Türkei meine Geburtsurkunde beantrag hat, zähle ich als Türke. Ich habe nie einen Türkischen Pass erhalten oder ein Nufus. War beim Türkischenkonsulat der Eintrag in die Geburtsurkunde in der Türkei zählt man als Türke. Laut Botschaft ist ein Haftbefehl in der Türkei, er sagt es ist dem Türkischen Stadt egal ob ich Deutsch bin, wenn ich ein Reise 10 Monate Militär oder 7660,-€ und 3 Wochen.

Die Überschrift ist natürlich schon amüsant gewählt, und bleibt es nur bei der Überschrift, dann würde man natürlich antworten: NEIN, wieso auch ... aber Vorsicht, diese Antwort gilt nur, wenn man lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft hat, sollte man neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft haben, sieht das ganz anders aus ...
Als Doppelstaatler gilt hier, dass ein abgeleisteter Wehrdienst in Deutschland - Zivildienst zählt dazu - nicht nochmal zu einem Militärdienst in der Türkei führt. Der Doppelstaatler hat die Wahl in welchem Land er den Dienst vollziehen "will". Eine Ausmusterung hingegen zählt nicht, ist man in Deutschland ausgemustert worden, dann wird in der Türkei eigens gemustert und es kommt sehr wahrscheinlich zu einer Tauglichkeit, man müßte schon im Rollstuhl sitzen oder blind sein, damit man als untauglich gilt.
Man hat in der Türkei die Möglichkeit bis zu seinen 38 Lebensjahr den Militärdienst zu verschieben, für "Auslandstürken" besteht die Möglichkeit sich "freizukaufen" bis 38 - 5100 Euro, bis 40 - 7200 Euro, über 40 - 10000 Euro.
Auch wenn mein Post sehr spät kommt, möchte ich dennoch eine Antwort geben, entweder man läßt die türkischen Behörden mit Zusatzinformationen über sich im Ungewissen und riskiert einen Grenzübertritt in die Türkei mit dem deutschen Pass, sehr wahrscheinlich ist, dass nichts passiert, man reist ein, macht Urlaub und reist wieder aus, prüfen die Grenzbehörden allerdings genau nach, kann das insofern ins Auge gehen, weil man aufgrund von Fahnenflucht festgenommen wird. Mit Erreichen des 18 Lebensjahres hat sich der türkische Mann zum Militärdienst zu melden bzw. diesen zu verschieben (bis 38).
Hier kommt der Spruch zum Tragen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, selbst wenn die Person mit der türkischen Staatsbürgerschaft von den Grenzern überrascht werden würde, muss er mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen, zu verdanken hätte er dies dann seinen Eltern!
Zur Frage, ob eine türkische Staatsbürgerschaft vorliegt, werden deutsche Behörden in der Regel keine klare Auskunft geben können, hier bleibt nur der Gang zur türkischen Botschaft bzw. Konsulat. Hier muss überprüft werden, ob man türkischer Staatsbürger ist, das wiederum wird man nicht beim ersten Gang zum Konsulat erfahren, denn die Behörden dort sind nicht mit den Behörden in der Türkei "vernetzt", das Ergebnis wird eher Wochen, wenn nicht gar Monate dauern, dabei sollte man sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass man informiert wird, es kann durchaus sein, dass man des Öfteren nachhacken muss. Die Behörden sprechen in der Regel auch gut deutsch, auch wenn hie und da nicht gerade gern.
Ich möchte hier noch losgelöst vom oben geschilderten Fall anbringen, dass es mittlerweile viele "Deutsche" mit migrantischen Hintergrund gibt, die lediglich der deutschen und nicht der türkischen Sprache mächtig sind. Diese sind in Deutschland geboren, hier aufgewachsen und fühlen sich diesem Land zugehörig, sie unterscheiden manchmal nicht einmal im Namen oder dem Aussehen von deutschen "Deutschen". Sie sind aber "gefühlte" Deutsche - gerade für sie ist es grotesk für ein "fremdes" Land einen Militärdienst abzuleisten. Es bedeutet für sie dann, dass sie vor der Wahl stehen, entweder für ein fremdes Land dienen zu müssen oder bis zu ihrem Lebensende nie in dieses Land reisen zu dürfen - denn in der Türkei gibt es für den Militärdienst keine Altersgrenze, diese Pflicht endet theoretisch erst mit dem Tod ...

Es ist erst einmal sehr erfreulich, daß du hier ein sehr gutes Deutsch offenbarst, was bei Ewig-Deutschen nicht immer der Fall ist. Wenn du schon beim Anwalt warst und keiner kann das sagen, schick doch deine Mutter in die Türkei und lass sie dort fahnden, ob es dich da als Türke gibt. Anderenfall wende dich doch bitte mit deiner Frage schriftlich an die deutsche Botschaft in der T. oder an das Auswärtige Amt in Berlin. Letzteres bevorzugt!