Die Überschrift ist natürlich schon amüsant gewählt, und bleibt es nur bei der Überschrift, dann würde man natürlich antworten: NEIN, wieso auch ... aber Vorsicht, diese Antwort gilt nur, wenn man lediglich die deutsche Staatsbürgerschaft hat, sollte man neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft haben, sieht das ganz anders aus ...
Als Doppelstaatler gilt hier, dass ein abgeleisteter Wehrdienst in Deutschland - Zivildienst zählt dazu - nicht nochmal zu einem Militärdienst in der Türkei führt. Der Doppelstaatler hat die Wahl in welchem Land er den Dienst vollziehen "will". Eine Ausmusterung hingegen zählt nicht, ist man in Deutschland ausgemustert worden, dann wird in der Türkei eigens gemustert und es kommt sehr wahrscheinlich zu einer Tauglichkeit, man müßte schon im Rollstuhl sitzen oder blind sein, damit man als untauglich gilt.
Man hat in der Türkei die Möglichkeit bis zu seinen 38 Lebensjahr den Militärdienst zu verschieben, für "Auslandstürken" besteht die Möglichkeit sich "freizukaufen" bis 38 - 5100 Euro, bis 40 - 7200 Euro, über 40 - 10000 Euro.
Auch wenn mein Post sehr spät kommt, möchte ich dennoch eine Antwort geben, entweder man läßt die türkischen Behörden mit Zusatzinformationen über sich im Ungewissen und riskiert einen Grenzübertritt in die Türkei mit dem deutschen Pass, sehr wahrscheinlich ist, dass nichts passiert, man reist ein, macht Urlaub und reist wieder aus, prüfen die Grenzbehörden allerdings genau nach, kann das insofern ins Auge gehen, weil man aufgrund von Fahnenflucht festgenommen wird. Mit Erreichen des 18 Lebensjahres hat sich der türkische Mann zum Militärdienst zu melden bzw. diesen zu verschieben (bis 38).
Hier kommt der Spruch zum Tragen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, selbst wenn die Person mit der türkischen Staatsbürgerschaft von den Grenzern überrascht werden würde, muss er mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen, zu verdanken hätte er dies dann seinen Eltern!
Zur Frage, ob eine türkische Staatsbürgerschaft vorliegt, werden deutsche Behörden in der Regel keine klare Auskunft geben können, hier bleibt nur der Gang zur türkischen Botschaft bzw. Konsulat. Hier muss überprüft werden, ob man türkischer Staatsbürger ist, das wiederum wird man nicht beim ersten Gang zum Konsulat erfahren, denn die Behörden dort sind nicht mit den Behörden in der Türkei "vernetzt", das Ergebnis wird eher Wochen, wenn nicht gar Monate dauern, dabei sollte man sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass man informiert wird, es kann durchaus sein, dass man des Öfteren nachhacken muss. Die Behörden sprechen in der Regel auch gut deutsch, auch wenn hie und da nicht gerade gern.
Ich möchte hier noch losgelöst vom oben geschilderten Fall anbringen, dass es mittlerweile viele "Deutsche" mit migrantischen Hintergrund gibt, die lediglich der deutschen und nicht der türkischen Sprache mächtig sind. Diese sind in Deutschland geboren, hier aufgewachsen und fühlen sich diesem Land zugehörig, sie unterscheiden manchmal nicht einmal im Namen oder dem Aussehen von deutschen "Deutschen". Sie sind aber "gefühlte" Deutsche - gerade für sie ist es grotesk für ein "fremdes" Land einen Militärdienst abzuleisten. Es bedeutet für sie dann, dass sie vor der Wahl stehen, entweder für ein fremdes Land dienen zu müssen oder bis zu ihrem Lebensende nie in dieses Land reisen zu dürfen - denn in der Türkei gibt es für den Militärdienst keine Altersgrenze, diese Pflicht endet theoretisch erst mit dem Tod ...

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