Muss die Grundschullehrerin Inhalt und Datum von Klassenarbeiten vorher bekannt geben?

5 Antworten

Für NRW: Weder das Schulgesetz noch die AO-GS (Ausbildungsordnung Grundschule) enthält etwas darüber, ob Klassenarbeiten angekündigt werden müssen. Der Inhalt bezieht sich jeweils auf den behandelten Stoff.

Ob Termine und/oder Inhalte angekündigt werden und ob Bücher, die eigentlich in der Schule bleiben, dafür mit nach Hause genommen werden, bleibt damit der pädagogischen Freiheit des Lehrers überlassen.

Eine Klassenarbeit ist eine Lernzielüberprüfung. Das heißt, dass die Lehrerin nicht nur feststellen will, ob die Schüler den Stoff können, sondern sie will sich auch selbst überprüfen, ob sie mit ihrem Unterricht ihr Ziel erreicht hat.

Wenn die Leistungen aber davon abhängig sind, inwieweit die Eltern die Kinder zu Hause darauf vorbereiten, wird das Bild verfälscht.

Die Lehrerin könnte dann bei einem Kind, dass das Ziel erreicht, schließen: "Das Kind kann es, folglich braucht es keine weitere Förderung." Und das könnte sich dann sehr zum Nachteil des Kindes auswirken.

Wie die Lehrerin agiert, ist damit berechtigt und verständlich.


MajaMontag 
Fragesteller
 07.08.2018, 15:24

Klassenarbeiten als Feedback für die Lehrerin ist auch eine interessante Sichtweise :-). Nur leider geht es ja hier hauptsächlich um die Vergabe von Bildungschancen. Manche Kinder können besser in Ruhe zu Hause lernen als im unruhigen Klassenzimmer. Die gucken dann in die Röhre... Individuelle Förderung in den Grundschulen NRWs? Klar, bei 29 Kindern, einschließlich Kindern mit Schulbegleitern und Kindern mit Migrationshindergrund, die noch Unterstützung beim Deutschlernen brauchen. Die Lehrer sind auch nur Menschen, da wird zu viel erwartet. Und es ist ja auch bequem, alles auf die Schule abzuwälzen.

Auf der weiterführenden Schule wird dann plötzlich verlangt, dass sich die Kinder auf die Klassenarbeiten vorbereiten. Wäre schon vorteilhaft, wenn sie das aus der Grundschule kennen.

Trotzdem vielen Dank für die Antwort. Ist ein wenig ernüchternd, dass da rechtlich nichts festgeschrieben ist.

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Das kommt auf das Bundesland an, in dem ihr wohnt.
Bei uns in Bayern werden erst ab der 4. Klasse Proben angekündigt.

Für Hessen kenne ich keine Vorschrift. Daran hätte ich mich auch nie orientiert. Ich fand es normal, dass alle Arbeitsmaterialien mit nach Hause genommen werden und die Eltern über alles informiert werden. Ich würde das von der Lehrerin einfordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, die Arbeiten müssen angekündigt werden. Der Inhalt der Arbeiten bezieht sich idR auf den aktuellen Unterrichtsstoff zu dem die Kinder ja auch Hausaufgaben aufhaben, insofern haben sie auch das entsprechende Material dabei. Wenn nicht sollte es im Grundschulbereich aber auch problemlos möglich sein, mit einem Kind ohne Buch zu üben, wenn man weiß, welches Thema gerade behandelt wird.

Wenn die Lehrerin nicht möchte, das die Kinder zu viel üben ist das völlig ok, aber wenn die Kinder gar nicht üben können, ist das nicht akzeptabel und sollte beim nächsten Elternabend (klassenpflegschaftssitzung) thematisiert werden.

Wenn die Lehrerin den Leistungsstand der Schüler oder die Effektivität ihres Unterrichts kontrollieren will, kann sie dazu gerne unangekündigte Tests schreiben lassen, wenn sie möchte auch jede Woche 2 davon.

Klassenarbeiten müssen angekündigt sein und auch das Thema.

In Mathe kann das aber auch heißen, alles was wir in den letzten 6 Wochen gemacht haben^^.

Tests dagegen nicht.