MUSS die auf dem Fahrzeugschein angegebene Reifengröße eingehalten werden?

8 Antworten

Die angegebene Größe ist Pflicht.

Wenn du eine andere nutzen möchtest, musst du diese beim TÜV eintragen lassen.

Jede gute Vertragswerkstatt läßt dir einen Auzug der für deinen Fahrzeugtyp zugelassenen Rad/Reifenkombinationen aus dem Drucker raus. Oft haben auch Reifenhändler (EUROMASTER, ATU etc,) zu einem bestimmten Rad (und Fahrzeug) eine eigene Muster-Freigabe erwirkt. Der Fahrzeugschein/Händler gibt nur über die werkseitigen Räder Auskunft. Wichtig ist auch, dass es oft auch eine bestimmte Reifen-Felgen-Kombination sein muß ! Manche Breitreifen durfen z.B. nur auf LM-Felgen gefahren werden. In deinem FAll würde ich bei SEAT erst einmal alle freigegebenen Reifen zu deiner Felge erfragen bzw. gleich einen Komplett-Radsatz kaufen ! Und bei Winterreifen beachten: Breitreifen sind meistens etwas schlechter !

Ja. Größer ist nicht zulässig. Es sein den Du lässt Sie eintragen!!!

bestb2b  14.10.2010, 12:08

Das ist nicht ganz richtig, nicht alle freigegeben Größen stehen heutzutage im Fzg.Schein.

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AquosQuattron  14.10.2010, 12:13
@bestb2b

Eben genau deshalb soll man die, die man draufmachen will (aber auch passen müssen) vom TÜV eintragen lassen!!!!!!

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Also soweit ich weiß muss diese Größe schon eingehalten werden, um bei Unfällen zB gebrauch von der Versicherung machen zu können.

ja, du darfst nur die vom Werk vorgeschrieben Reifen montieren.

Wenn du dich nicht daran hältst, die Polizei dich erwischt oder du einen Unfall hast, hagelt es Strafen, die Versicherung zahlt nicht und du bist auf jedenfall die Nummerntaferl los.

Unter bestimmten Umständen kannst du ander Reifen typisieren lassen.