Muss der Bundesrat Gesetzesänderungen zustimmen und der Bundespräsident diese unterschreiben?
Moin,
heute wird im Bundestag darüber abgestimmt, ob das Wahlalter für EU-Wahlen auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Bei neuen Gesetzen muss ja nach dem Beschluss des Bundestages auch noch der Bundesrat zustimmen und am Ende der Bundespräsident unterschreiben. Ist das bei Gesetzesänderungen wie dieser auch so?
Liebe Grüße
3 Antworten
Beim Absenken des Wahlalters bei der Europawahl reicht eine einfache Mehrheit des Bundestages aus.
Beim Absenken des Wahlalters bei der Bundestagswahl müssen 2/3 des Bundestages und 2/3 des Bundesrates zustimmen, da hier das Grundgesetz geändert werden müsste.
- Jedes Gesetz muß, damit es in Kraft treten kann, vom Bundespräsidenten unterschrieben und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht generell für jedes Gesetz notwendig, sondern die Zustimmung ist erforderlich, wenn durch die Gesetzgebung auch die Kompetenzen oder Interessen der Bundesländer betroffen sind.
Allerdings muß sich der Bundesrat mit jedem Bundesgesetz beschäftigen - er hat, sofern keine Zustimmungspflicht besteht, nämlich ein Einspruchsrecht.
Ein Einspruch kann allerdings durch den Bundestag mit einfacher Mehrheit überstimmt werden oder das Gesetz wird im Sinne des Bundesrates angepaßt.
Ich denke, beim Gesetz über EU-Wahlen nicht, da die Bundesländer nicht davon betroffen sind. Der Bundespräsident muss natürlich unterschreiben.
Der Bundesrat muss bei Gesetzen zustimmen die die Länder betreffen.