Muss der Arbeitgeber einen freistellen beim Tot der Großmutter?
Wenn die Oma gestorben ist, muss einem der Arbeitgeber einen Tag frei geben - also ohne Urlaub abzuziehen? Bei Eltern & Geschwistern wäre es der Fall, nur wie sieht die Rechtslage bei Großeltern aus? Und muss der AG einem diesen Tag genau zur Beerdigung gewähren? Oder hat man das Recht sich wenigstens Urlaub zu nehmen am Tag der Beisetzung? Kennt sich da jemand aus oder weiß, wo man sich darüber informieren kann? Und bitte keine geschmacklosen, unangebrachten Bemerkungen! Danke!
16 Antworten
Die Oma ist verwandtschaftlich zu weit "entfernt". Ansprüche hat man nicht. Man kann einen Tag Urlaub nehmen oder auch die Zeit als Minusstunden verbuchen. Warum soll der Arbeitgeber bluten, wenn es einen Todesfall in der Familie gibt? Es gibt auch keinen Extraurlaub, wenn das Haus abbrennt.
Der Tod eines Verwanden ist doch was anderes als wenn ein Haus abbrennt normalerweise hat man da Mitgefühl oder was würdest du sagen wenn der Chef dir nicht erlaubt auf eine Beerdigung von einem Familienmitglied zu geben
Sonderurlaub gibt es da nicht.
Aber manche Arbeitgeber sind da kulant und ziehen ihren Angstellten dafür keinen Urlaub an. Reden hilft!
Und sonst: Ein AG muss schon recht gemein sein, um einem da nicht freizugeben. Die meisten geben dir an dem Tag Urlaub...
Die emotionale Belastung könnte auch dazu führen, dass der Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt...
aber was will man machen, wenn es einem so sehr wichtig ist, beim letzten Abschied dabei zu sein?
Mein herzliches Beileid. 1-3 Arbeitstage bei nahen Verwandten, Eltern Geschwister und Grosseltern. Die freien Tage richten sich nach dem Aufwand. Wenn du die Formalitäten erledigen musst, sind es 3 Tage sonst den Tag der Beerdigung und natürlich den Todestag. Die Arbeitgeber sind da fast immer auch sehr kulant. So zumindest ist es in der Schweiz. Genaueres findest du im Arbeitsrecht, kannst du googeln.
Vielen Dank für das Beileid & Antwort! Ich bin schon etwas durcheinander, weil jeder was anderes schreibt!
Sonderurlaub gibt es da nicht, aber von deinem Urlaub können sie dir den Tag abziehen und sie müssen dir freigeben.
Herzliches Beileid.
Das wäre sicherlich eine Lösung, wenn der AG sich quer stellt! Vielen Dank!!