Müsste man beim geplanten neuen Selbstbestimmungsgesetz eigentlich zwingend das Geschlecht formal wechseln, oder ginge nur der Vorname?

3 Antworten

Das ist egal, man kann beides unabhängig von einander wechseln.

Das Geschlecht kann hier in Deutschland jeder einmal pro Jahr ändern lassen.

Eine Namensänderung kann man jederzeit vornehmen lassen.

Der Name ist egal. In manchen Ländern sind typsich-deutsche Frauennamen wie z. B. Julia, Lisa, Sandra, etc. auch als Männernamen geeignet.

Du willst darauf raus, ob du dann auch als Cisperson darüber deinen Vornamen ändern könntest?

Kann sein. Weiß ich nicht. Aber, wenn es so wäre: Wo wäre das Problem? Was ist daran so schockierend? Wäre das nicht mega gut?

Das größte Problem, das mit einem Namenswechsel kommt, ist, das man halt alle seine Versicherungen usw kontaktieren muss, damit die den Namen ändern. Ist halt nervig für einen selbst, aber sonst ist das doch gar kein Problem. Man muss nicht gegen Transpersonen hetzen, nur weil man eine dadurch entstehende Gesetzeslücke nicht selbst nutzen möchte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin bisexuell und nichtbinär & kenne viele andere 'Queere'.
guitschee 
Fragesteller
 02.04.2023, 13:55
Man muss nicht gegen Transpersonen hetzen

Tut ja auch hier keiner...

Und: es gibt halt große Hürden gesetzlich gegen das Wechseln des Vornamens, Man könnte ihn zum Beispiel nicht wechseln, nur weil er einem nicht gefällt - damit dann aber schon ...

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Seraphiel0  02.04.2023, 14:18
@guitschee

Du kennst diese Plattform doch auch - alles, was gut für Transpersonen ist, von dem andere Leute nicht profitieren, finden diese anderen Leute schlecht und sehen das als Grund, das Transleuten auch wegnehmen zu wollen. Deshalb wird diese Frage zu 100% von irgendwem so verstanden werden, das man dieses neue Selbstbestimmungsgesetz verbieten sollte, weil es ihnen egal ist.

Ganz genau das ist der Fall. Und ich sehe das als etwas gutes, das so Leute einfacher ihren Vornamen ändern könnten, ohne diese Probleme der derzeitigen Regeln. Sehe keinen Grund, warum man das limitieren sollte - außer vielleicht, das U18 die Eltern zustimmen müssen.

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guitschee 
Fragesteller
 02.04.2023, 17:19
@Seraphiel0
Du kennst diese Plattform doch auch

Bisher ruhig gewesen und keine AfD-Trolle in meiner Frage hier.

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Hallo,

es gibt schlicht keinen Gesetzentwurf. Es gibt nicht mal einen Referentenentwurf der öffentlich ist.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat kommuniziert, dass ein fertiger Gesetzentwurf "sehr bald" vorgestellt werden könne.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus kündigte an, dass die Ressortabstimmung des Gesetzesentwurfs noch vor Ostern starten solle.

Es gibt nur Spekulationen was den konkreten Inhalt angeht.

Ich kann mir vorstellen, dass Name am Personenstand hängen wird. Bei erneuter Änderungen des Geschlechtseintrags wird es wahrscheinlich wie bei der ersten relativ freie Wahl geben. Ansonsten würde das BVerfG das sicherlich mit der Zeit so regeln.

Die Sperrfrist von einem Jahr wurde mit den Eckdaten vorgestellt.

Die dreimonatigen "Bedenkzeit" ist nicht bestätigt, wurde aber stark kritisiert. Ob so eine Regelung verfassungskonform wäre ist durchaus fraglich.

guitschee 
Fragesteller
 01.04.2023, 21:55

Heißt, Namenswechsel durch die Hintertür.

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KarlKlammer  01.04.2023, 21:59
@guitschee

Laut Eckpunkten hängt die Änderung des Geschlechtseintrags an einer eidesstattliche Versicherung. Meineid wäre eine Straftat. Wobei das im Zweifelsfall nur relevant werden würde, wenn du dich sehr doof anstellen würdest.

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guitschee 
Fragesteller
 02.04.2023, 13:56
@KarlKlammer

Wie wollen die nachweisen, dass ich das in dem Moment nicht wirklich so gefühlt habe...

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KarlKlammer  02.04.2023, 14:59
@guitschee

Ebend deswegen müsstest du dich dumm anstellen. Z.B. vorher auf einer Online-Plattform deinen Meineid ankündigen, oder sowas.

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guitschee 
Fragesteller
 02.04.2023, 17:18
@KarlKlammer

Lach. Na zum Glück habe ich mich mit meinem Namen arrangiert und würde auch nicht meine Eltern vor den Kopf stoßen, um ihn zu ändern...

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